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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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200 4. Verfassung<br />

dung der Frauen als auf eine hohe Mitgift. So stand etwa 1774 die Äbtissin<br />

auf dem Standpunkt, daß mangelndes Vermögen keine Rolle spiele, wenn<br />

die Kandidatinnen statt dessen gute Chorstimmen besäßen (78,269). Und<br />

1794 formulierte sie ihre Einstellung zur klösterlichen Ausstattung folgendermaßen:<br />

Ich habe eben immer gute Eigenschaften den Mitteln vorgezogen und<br />

bin auch des Dafürhaltens) daß bry einem (Gott sry Dank) hinlänglich fundirten<br />

Kloster die Mitgifte das lezte sryn sollen) was in Betracht gezogen wird (an die<br />

vorderösterreichische Regierung 26. Aug. 1794: 78,280). Dementsprechend<br />

gibt es Beispiele, daß vor allem musikalische Begabung und Ausbildung,<br />

aber auch andere erlernte Kenntnisse und Ausbildungen bei Chorfrauen<br />

und Laienschwestern als Bestandteil oder als Ersatz für das Heiratsgut<br />

akzeptiert wurden (vgl. § 23).<br />

Weitere Kosten, die die Familien der eintretenden Frauen und Schwestern<br />

zu tragen hatten und entweder in voller Höhe bezahlt bzw. mit<br />

einem Pauschbetrag abgegolten wurden oder in der Mitgift mitenthalten<br />

waren, entstanden bei den Einkleidungs- und Profeßfeierlichkeiten.<br />

Für Maria Juliana Mayers (1730-1772) Einkleidung gab der Vater<br />

aus (78,220): Eine Mahlzeit 100 fl; an Verehrungen: dem Reichsprälaten<br />

von Salem 25 fl, der Äbtissin 20 fl, der Bursiererin 4 fl 10 kr, der Novizenmeisterin<br />

4 fl 10 kr, der Lehrfrau 4 fl 10 kr, dem Beichtvater und zwei<br />

weiteren Geistlichen 12 fl30 kr, dem salemischen Kammerdiener 3 fl, dem<br />

salemischen Kammerlakai 1 fl 30 kr, dem salemischen Stallmeister 2 fl,<br />

zwei weiteren salemischen Bedienten je 1 fl, dem <strong>Wald</strong>er Konvent 7 fl<br />

30 kr, in die Küche 5 fl; Summe: 191 fl. Dieselben Kosten fielen bei ihrer<br />

Profeß an. Bei der Profeß von Maria Crescentia von Dort (1768-1821)<br />

wurden 144 fl bezahlt (78,178): Ein Drittel der Reisekosten des Prälaten<br />

von Tennenbach 30 fl (es legten drei Novizinnen gleichzeitig die Profeß<br />

ab), dem Prälaten für die Abnahme der Profeß 5 Dukaten bzw. 25 fl, der<br />

Äbtissin 25 fl, dem <strong>Wald</strong>er Konvent 10 fl, den drei geistlichen Herren<br />

Assistenten 15 fl, der Bursiererin und Novizenmeisterin sowie dem Oberamtmann<br />

zusammen 15 fl, dem Sekretär 3 fl, der Kustorin 5 fl, den drei<br />

Bedienten des Prälaten 6 fl und in die Küche 10 fl; Kosten für die Mahlzeit<br />

sind nicht verzeichnet. Bei der Profeß der Laienschwester Humbelina<br />

Müller (1710-1747) wurden für Diskretionsgelder folgende Beträge ausgegeben<br />

(78,211): Dem Prälaten von Salem eine Dublone im Wert von<br />

7 fl 30 kr, den drei Salemer Geistlichen und dem <strong>Wald</strong>er Beichtvater je<br />

2 fl, dem salemischen Kammerdiener und dem dortigen Stallmeister je 1 fl,<br />

den übrigen drei Dienern aus Salem je 30 kr, der <strong>Wald</strong> er Priorin als<br />

Novizenmeisterin für Einkleidung und Profeß je 3 fl; zusammen 25 fl. Für<br />

die bei Einkleidung und Profeß der Konversin Maria Crescentia Laur

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