13.12.2012 Aufrufe

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

90 4. Verfassung<br />

1859 S. 451-452, 457 -458), vor allem aber das Wort Sammlung bzw.<br />

Sammnung (von etwa 1290 bis 1371: U 85, U 114, U 308. ZGORh 11. 1860,<br />

S. 84-86) auf. Die Konventsmitglieder heißen zumeist dominae, Frauen,<br />

geistliche Frauen, Konventualen, Konventsfrauen, Klosterfrauen und im<br />

17. und 18. Jahrhundert Chorfrauen, auch moniales oder sanctimoniales (z. B.<br />

1266 und 1288: U 52, U 111), gelegentlich aber auch sorores bzw. Schwestern<br />

(z. B. 1217, 1310, 1331, 1383: U 7, U 144, U 371. ZGORh 10. 1859,<br />

S.464-465). Letzterer Begriff erschwert in Einzelfallen die Scheidung<br />

von Konventualinnen und Laienschwestern im 14. Jahrhundert.<br />

Größe des Konvents<br />

Aus der Zeit vor dem 16. Jahrhundert sind keine Angaben über die<br />

Größe des Konvents überliefert. Aus den Bestimmungen einer Jahrtagsstiftung<br />

von 1395 (U 420) kann man für den Nonnenkonvent, die Laienschwestern<br />

und Lehrtöchter zusammengenommen eine Zahl von 80 Personen<br />

erschließen 1). Davon waren, in Analogie zu späteren Verhältnissen,<br />

mit Sicherheit der größte Teil Konventualinnen. Eine spätere, aus dem<br />

Jahr 1540 überlieferte Schenkung (Seelb. BI. 21 v.) deutet darauf hin, daß<br />

der <strong>Wald</strong>er Konvent damals aus nur zehn Nonnen bestand 2). Die geringe<br />

Besetzung des Klosters wird, sofern sie den tatsächlichen Zuständen entspricht,<br />

im Zusammenhang mit dem stiftsähnlichen Leben gesehen werden<br />

müssen, über das gerade aus dem 16. Jahrhundert zahlreiche Nachrichten<br />

vorliegen (vgI. § 17,1). Die Auf teilung des klösterlichen Einkommens in<br />

einzelne, vielleicht sogar zahlenmäßig festgelegte Pfründen und die Einrichtung<br />

getrennter Wohnungen und Haushaltungen im Klosterbezirk<br />

erlaubte nur die Aufnahme einer begrenzten Zahl von Konventualinnen.<br />

Die Voraussetzungen, die an das Vermögen der Nonnen als zusätzliche<br />

Quelle des Unterhalts im Kloster gestellt wurden, waren nicht gering. Die<br />

Herkunft der Frauen war auf eine verhältnismäßig eng begrenzte gesellschaftliche<br />

Schicht beschränkt (vgI. § 10, 10 a. Dazu auch Ogris, Konventualpfründe<br />

S. 138). Die Aufgabe von Vita communis und die Mißachtung<br />

des Armutsideals mögen außerdem noch das Ihre dazu beigetragen haben,<br />

t) Die drei Schwestern Selnhofer stifteten jährlich 41b h, wovon jede Frau,<br />

jede Schwester und jedes Kind im Kloster 1 ß h erhalten sollte. Ein eventueller<br />

Rest war für die Klostergebäude zu verwenden.<br />

2) Äbtissin Anna von Rotenstein legte für den Konvent aus dem Klostervermögen<br />

600 fl gegen einen Zins von 30 fl an. Diese 30 fl waren jährlich so an die<br />

geweHten und gemantelten Frauen auszuteilen, daß jede 3 fl erhielt. Sollten sie<br />

nicht für alle Frauen ausreichen, mußten zusätzliche Klostereinkünfte herangezogen<br />

werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!