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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 10. Klostergemeinschaft 119<br />

daß nämlich nur ein Beichtvater vorhanden war, den aber an Feiertagen,<br />

in den Fasten und an Weihnachten ein Kaplan unterstützte (74,12).<br />

Die in Kaisheim und Salem 1626 und 1627 in ihre endgültige Fassung<br />

gebrachten Statuten der oberdeutschen Zisterzienserkongregation sowie<br />

die 1654 revidierten Kongregationsstatuten (GenLandArchK 98/2328) ordneten<br />

an, daß jeder Frauenkonvent zwei Mönche aus dem Orden - in<br />

der Praxis aus dem Paternitätskloster - bei sich zu unterhalten habe, und<br />

zwar den eigentlichen Beichtvater und einen Bruder oder Kaplan bzw.<br />

Gehilfen. Letzterer hatte dem Beichtvater die Messe zu lesen und ihn bei<br />

gottesdienstlichen Aufgaben zu unterstützen. Abt Stephan Jung von Salem<br />

rief diese Bestimmung den oberdeutschen Zisterzienserinnenklöstern 1718<br />

wieder ins Gedächtnis (78,232), und der Ordens general wiederholte sie<br />

1734 Abt Konstantin Miller von Salem gegenüber (78,225. 78,232). In<br />

<strong>Wald</strong> sind zwei Beichtväter in den vierziger Jahren des 17. Jahrhunderts<br />

(StaatsArchSig Ho 157, Neuverz.Akten II 3256: Rechnung 1641-43) und<br />

im Jahr 1753 (Aufkündigung der salemischen Paternität: 78,225) belegt.<br />

1753 trug der zweite Beichtvater die Bezeichnung Vicarius. In den Jahren<br />

1775 (Erklärung zum Rechnungsextrakt: 78,239) und 1806 (Revenuen der<br />

Herrschaft <strong>Wald</strong>: 75,540) befand sich dagegen nur ein Beichtvater in <strong>Wald</strong>.<br />

Nachdem die Paternität über <strong>Wald</strong> von Salem interimistisch auf den<br />

Abt von Kaisheim übertragen worden war, entsandte letzterer im Januar<br />

1753 einen seiner Konventualen als Beichtvater (Institutio Confessarü<br />

<strong>Wald</strong>ensis: 78,253). Ob ihm ein Kaplan beigegeben war, ist fraglich. Seit<br />

dem Übergang der kommissarischen Paternität auf Tennenbach 1762 kamen<br />

die waldischen Beichtväter aus Kloster Tennenbach. Der letzte tennenbacrusche<br />

Beichtvater verließ Kloster <strong>Wald</strong> erst im Jahr 1817. Ihm<br />

folgte Ex-Franziskaner Jakob Walser aus Kloster Hedingen bei Sigmaringen,<br />

der gleichzeitig Pfarrer in <strong>Wald</strong> war. Er starb schon 1818. Nach ihm<br />

übernahm Ex-Augustiner Athanasius Schludi bis zu seinem Tod 1850 die<br />

Stelle des Beichtvaters (Wiest, Aus Walbertsweiler Pfarrbüchern S. 169.<br />

PfarrArch <strong>Wald</strong>, Rub. XII a; Rub. XVI a). Bei der Dotierung der neugegründeten<br />

Pfarrei <strong>Wald</strong> 1826 wurde die Beichtvaterstelle dem Pfarrer<br />

übertragen (Dotationsurkunde 17. Aug. 1826, Art. 1: 78,291). Schon in der<br />

zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte der <strong>Wald</strong>er Beichtvater die<br />

Funktion eines Pfarrers für die Orte <strong>Wald</strong> und Glashütte ausgeübt (78,72).<br />

Die <strong>Wald</strong>er Beichtväter wohnten in einem separaten Haus innerhalb<br />

des Klosterbezirks, das 1329 - vielleicht anläßlich der Ersetzung der<br />

bisherigen Kapläne durch Salemer Mönche - neu erbaut oder wieder<br />

erbaut worden war (U 178, U 195) und unter dem Namen Beichtigerhaus<br />

bis zur Aufhebung des Klosters nachgewiesen werden kann (U 229. Seelb.<br />

BI. 54v. FAS, <strong>Wald</strong> 78,55. 78,239. 74,14: Klosterprospekt um 1685).

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