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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 9. Die Säkularisation 85<br />

vent 6000 Eier zum Preis von 4 Hellern pro Ei, 206 Hühner zu je<br />

6 Kreuzern und 60 Hennen zu je 12 Kreuzern. Diese Vergünstigungen<br />

konnten bei Verminderung der Personenzahl im Konvent nach herrschaftlichem<br />

Belieben modifiziert werden. Die vorhandenen Vorräte an Brennholz<br />

im Konventsgebäude, Küchenbedürfnissen, Speisen und Kleidung,<br />

ferner vom Weinvorrat 2 Fuder 28 Eimer 20 Maß wurden dem Konvent<br />

unentgeltlich, 4 Fuder Wein zu ermäßigtem Preis überlassen. Schließlich<br />

konnte der Konvent vom übrigen Wein vorrat 10 Fuder, vom Viehinventar<br />

acht Kühe, ein Mastschwein und drei weitere Schweine unter Anrechnung<br />

auf die erst jährige Pensionsgebühr erwerben. <strong>Das</strong> gesamte Küchen- und<br />

Gartengeschirr im Konvents- und Gastgebäude wurde gegen ein Inventar<br />

dem Konvent zur Benutzung übergeben, ebenso standen ihm nach der<br />

Inventarisierung im Gastgebäude das Fürstenzimmer (vermutlich das ehemalige<br />

Prälatenzimmer), das untere und das obere Sprechzimmer, das<br />

anstoßende Bedientenzimmer sowie das rote und das Kapuzinerzimmer<br />

samt Einrichtung zur Benutzung zur Verfügung, wenn sie nicht von der<br />

fürstlichen Hofhaltung, von fürstlichen Beamten oder Bediensteten benötigt<br />

wurden. <strong>Das</strong> Abtei- und Kirchensilber, die Pretiosen und das<br />

Geschmeide verblieben bis auf weiteres in der Verwahrung und Verantwortung<br />

der Äbtissin. Die nunmehr fürstlich sigmaringischen Pferde durften<br />

im Notfall und nach vorheriger Mitteilung an die herrschaftliche<br />

Verwaltung von der Äbtissin benützt werden. Ihr und dem Konvent<br />

blieben ein zweisitziger Wiener- und ein weiterer viersitziger Wagen vorbehalten.<br />

Die Apotheke im Konventsgebäude durfte vom Konvent für<br />

den eigenen Bedarf und unter Beachtung der Landespolizeigesetze weitergeführt<br />

werden. Die Fischerei wurde gegen eine Fischabgabe verpachtet,<br />

der Pachtbetrag ging an den Konvent. Die Äbtissin, sämtliche Frauen und<br />

Schwestern mußten ihre Verpflegung, Kleidung und Bedienung selbst<br />

bestreiten. Reparaturen in ihren Zellen gingen auf ihre Kosten, jedoch<br />

sollte die fürstliche Verwaltung die benötigten Materialien unentgeltlich<br />

zur Verfügung stellen, sofern sie die Reparaturen als notwendig ansah.<br />

Alle übrigen Baurnaßnahmen im Konventsgebäude, die Unterhaltung von<br />

Dach und Fach sowie die Anbringung von neuen Fenstern und Fensterstöcken,<br />

von neuen Türen und Schlössern und das Setzen von neuen Öfen<br />

sollten nach vorangegangener Besichtigung und Genehmigung auf fürstliche<br />

Rechnung übernommen werden. Die Laienschwestern waren verpflichtet,<br />

unentgeltlich die Kirchenwäsche zu waschen und die Kirche zu<br />

putzen. Dem Konvent wurde die strengste Beobachtung der Ordensgesetze<br />

und der Klausur auferlegt, ebenso aber auch deren Respektierung durch<br />

die fürstliche Herrschaft zugesagt.

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