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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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222 4. Verfassung<br />

ihrer Hilfe 1768 seine Wahl zum Direktor des Schwäbischen Reichsprälatenkollegiums.<br />

Die Auseinandersetzungen WaIds mit Salem begannen, als Abt Anselm<br />

1749 verfügte, daß künftig die Beichtväter in den Frauenabteien an allen<br />

Beratungen über Wirtschafts- und Haushaltsfragen dieser Klöster zu beteiligen<br />

seien (GenLandArchK 98/2325) t). In <strong>Wald</strong> setzte er im November<br />

1749 einen neuen Beichtvater ein, ernannte ihn kraft seiner geistlichen und<br />

zeitlichen oberherrlichen Ordinariatsgewalt zum geistlichen Rat der Äbtissin<br />

und beauftragte ihn, sowohl die waldische Verwaltung, die Beamten<br />

und das Personal zu beaufsichtigen, als auch den Kanzleiverhörstagen<br />

beizusitzen und dort stimmberechtigt mitzuberaten (78,244. 78,227. R<br />

S. 307 - 309). Die Proteste von Äbtissin Maria Dioskora von Thurn und<br />

Valsassina, die darauf hinwies, daß ihre Untertanen schon das Gerücht<br />

ausstreuten, sie hätte die klösterliche Gerichtsbarkeit schlecht verwaltet,<br />

blieben erfolglos. Angeblich war sie die einzige Äbtissin, die sich widersetzte.<br />

Abt Anselm verlangte, den Beichtvater in allen weltlichen Angelegenheiten<br />

als Rat anzuerkennen, der gemäß den Ordensgesetzen gemeinsam<br />

mit der Äbtissin für das geistliche und zeitliche Wohl Sorge zu tragen<br />

habe. Er genehmigte lediglich, daß der Beichtvater bis auf weiteres denjenigen<br />

Verhören fernblieb, die in Anwesenheit der Untertanen stattfanden,<br />

forderte jedoch von solchen Verhörssitzungen Protokolle an. Im Mai 1750<br />

ließ der Abt den waldischen Oberamtmann einen neuen Eid leisten, in<br />

dem er selbst als geistliches und zeitliches Oberhaupt WaIds an erster Stelle<br />

genannt wurde, die Äbtissin aber an zweiter Stelle (78,244; GenLandArchK<br />

98/2325). Dieser Eid verbot dem Beamten jegliches selbständige Handeln<br />

in wichtigeren Angelegenheiten und machte ihn von den Direktiven des<br />

Vaterabts abhängig. Die Begründung lautete, die Äbtissinnen könnten<br />

aufgrund ihrer weiblichen und rechtlichen Unfähigkeit nicht von sich aus<br />

tätig werden, und der Vaterabt trage gegenüber Papst, Kaiser und Orden<br />

die Verantwortung. Als verlängerter Arm des Abts vertrat der Beichtvater<br />

aus Salem den Pater immediatus und wurde dem Beamten unmittelbar<br />

vorgesetzt: In der Beaufsichtigung von Hauswesen, Landwirtschaft und<br />

Personal war dieser dem Beichtvater unterstellt, und ohne dessen vorherige<br />

Informierung durfte er auf den Verhörs tagen keine Entscheidungen treffen.<br />

Dieser Beamteneid korrespondierte mit dem Gehorsamseid, den Äbtissin<br />

Maria Dioskora ebenfalls im Mai 1750 erneuern mußte und der gleichfalls<br />

die Stellung des Vaterabts als geistliches und weltliches Oberhaupt WaIds<br />

1) Folgende Akten wurden für die Darstellung der Auseinandersetzungen<br />

zwischen <strong>Wald</strong> und Salem herangezogen: FAS, <strong>Wald</strong> 74,10; 78,75; 78,132;<br />

78,225-78,236; 78,244-78,246; 78,248-78,253; 78,267.

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