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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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354 6. Der Besitz<br />

nung von 1746 (GenLandArchK 98/2933) vermerkte Salem, die jährlichen<br />

Einkünfte der Frauenabtei seien höher als bei zweien dieses hl. Ordens-<br />

Frauenklöstern zusammengenommen. <strong>Wald</strong> konnte 1721-1728 einen neuen<br />

Konvents-, Abtei- und Gästebau errichten.<br />

Im Jahr 1784 setzte die vorderösterreichische Regierung in Freiburg<br />

eine Wirtschaftsuntersuchungskommission ein, weil der Pfarrer auf der<br />

waldischen Pfarrei Dietershofen, Kolb, das Kloster der Mißwirtschaft und<br />

Unterdrückung seiner Untertanen bezichtigt hatte (R S. 140-144). <strong>Das</strong><br />

negative Urteil des Kommissars über die waldische Ökonomie hatte 1785<br />

die Ernennung eines österreichischen Wirtschaftsadministrators in Person<br />

des nellenburgischen Landrichters und Oberamtsrats zu Stockach, Kraft<br />

von Frohnberg, zur Folge. Seine Untersuchungen bestätigten indes die<br />

gut organisierte und sparsame Wirtschaftsverwaltung von Äbtissin und<br />

Amtsfrauen. Er stellte fest, daß das Reinvermögen WaIds beträchtlich sei,<br />

und daß die Klosterherrschaft unter Anrechnung von Mobilien, Barschaft,<br />

Frucht- und Weinvorräten sowie Viehbeständen schuldenfrei gemacht<br />

werden könne, was bei solchen Gütern und unter Berücksichtigung der<br />

Neubauten des Klosters ein seltener Fall sei (Bericht vom 10. Sept. 1785:<br />

78,205). Die aufgedeckten Mängel waren die bei allen Frauenklöstern<br />

üblichen und resultierten aus der durch die Klausurvorschriften bedingten<br />

eingeschränkten Bewegungsfreiheit der Nonnen. Administrator Kraft<br />

schlug hauptsächlich eine Verkleinerung der wenig rentablen klösterlichen<br />

Eigenwirtschaft, des Viehbestandes, des Dienstpersonals und der klösterlichen<br />

Eigenbewirtschaftung von Weinbergen sowie die bessere Pflege<br />

und Bewirtschaftung des <strong>Wald</strong>es vor. Seine Vorschläge wurden zum großen<br />

Teil verwirklicht. Die österreichische Wirtschafts administration wurde<br />

1786 wieder aufgehoben und dem Kloster fortan ein vorderösterreichischer<br />

Beamter (Graf Hermann von Königsegg und Rothenfels zu Aulendorf<br />

und anschließend dessen Sohn Ernst, beide Landvögte der Landvogtei in<br />

Ober- und Niederschwaben) als Wirtschaftsbeistand an die Seite gestellt,<br />

zu dessen Funktionen vor allem die Prüfung der Rechnungen und die<br />

Beratung bei bedeutenderen Wirtschaftsangelegenheiten gehörten.<br />

Im Jahr 1501 erstellte <strong>Wald</strong> das erste erhaltene Urbar (137,2). Es ist<br />

vermutlich überhaupt die erste zusammenfassende Beschreibung des Klosterbesitzes,<br />

enthält aber nicht sämtliche, anhand anderer Quellen nachweisbaren<br />

Besitzungen und Einkünfte. <strong>Das</strong> Urbar fillt zusammen mit dem<br />

Ende der Erwerbstätigkeit und markiert gemeinsam mit der Aufzeichnung<br />

der waldischen Gerichtssatzung von 1474 den Abschluß des Herrschaftsauf-<br />

und -ausbaus. Die Erwerbungen nach 1501 waren nur noch gering<br />

und dienten hauptsächlich der Arrondierung des Besitzes innerhalb der<br />

Klosterherrschaft (R S. 109-110). Vor allem in Hippetsweiler gelangten

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