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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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78 3. Historische Übersicht<br />

in diesem Zusammenhang auch das Besteuerungsrecht und die Territorialhoheit<br />

über Sigmaringen endgültig zu regeln trachtete. Dabei wurde<br />

<strong>Wald</strong> 1766/67 aus der bisherigen Besteuerung durch den · Schwäbischen<br />

Kreis wieder in die Besteuerung durch die schwäbisch-österreichischen<br />

Landstände zurückgeführt, auf steuerlichem Gebiet von der Grafschaft<br />

Sigmaringen abgetrennt und erstmals fest in die landes fürstlich österreichische<br />

Verwaltung eingegliedert. Die Zisterze versuchte zwar, mit Rechtsgutachten<br />

und Gegendarstellungen die österreichische Landsässigkeit abzuwehren,<br />

konnte aber die Anerkennung als reichsfreie Abtei mit eigener<br />

Landeshoheit nicht durchsetzen. Vielmehr sah sie sich gezwungen, sich<br />

1768 der österreichischen Territorialhoheit zu unterwerfen. <strong>Wald</strong> wurde<br />

dem Oberamt der Landgrafschaft Nellenburg in Stockach unterstellt, das<br />

die Aufsicht über die klösterlichen Pubiica, Poiitica und Oeconomica führte,<br />

und erhielt den Charakter eines schwäbisch-österreichischen Landstandes.<br />

Die Äbtissin war fortan Mitglied des schwäbisch-österreichischen Prälatenstandes.<br />

Als österreichisches Kloster war <strong>Wald</strong> seit 1770 von den kirchlichen<br />

Reformmaßnahmen Kaiserin Maria Theresias und Kaiser Josefs H. betroffen.<br />

Besonders bedrückend empfand die Abtei die Beschneidung der<br />

freien Novizinnenaufnahme und die Erschwernis der Aufnahmevoraussetzungen.<br />

Bedrohlich wurde die Situation, als Josef H. 1782 die beschaulichen<br />

Konvente, die Bettelorden, die wirtschaftlich schwachen Klöster und<br />

diejenigen mit schlechter Disziplin aufhob 1) und der nellenburgische Oberamtsrat<br />

Karl Anton Kraft von Festenburg auf Frohnberg, ehemaliger<br />

Oberamtmann der Frauenzisterze Heiligkreuztal, in einem Gutachten über<br />

die Aufhebung der Klöster vom selben Jahr vorschlug, <strong>Wald</strong> in ein<br />

weltliches Stift für Töchter des Status honoratioris umzuwandeln. Nachdem<br />

die Anregung zwar in Wien vorgelegt worden war, aber keine Folgen<br />

zeitigte (vgl. auch Eberl, Urspring S. 193), erinnerte Kraft in seiner Eigenschaft<br />

als Leiter der waldischen Wirtschaftsadministration (vgl. § 24)<br />

1785 an diesen Vorschlag (Bericht an die Regierung Freiburg<br />

25. Nov. 1785: 78,205). Indes sicherte eine Hofresolution aus Wien 1786<br />

den fünf in Vorderösterreich gelegenen Frauenklöstern Günterstal, Wonnental,<br />

<strong>Wald</strong>, Heiligkreuztal und Urspring den weiteren ungeschmälerten<br />

Bestand zu und auferlegte ihnen Beiträge zum Unterhalt der aufgehobenen<br />

Augustinerinnen zum Grünenwald in Freiburg und an den österreichischen<br />

Religionsfonds (Geier, Kirchliche Reformen Josephs H. S. 158 f., 160).<br />

Zudem umfaßte nach Ansicht der Freiburger Regierung die vom Kaiser<br />

1) G EIER, Kirchliche Reformen Josephs II. S. 147 ff.; F RANZ, Studien zur<br />

kirchlichen Reform S. 115 f.

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