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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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434 6. Der Besitz<br />

des 18. Jahrhunderts hätte der waldische Beichtvater, der gleichzeitig waldiseher<br />

Pfarrer sei, alle Pfarrechte über diese ausgeübt. Als Beweis führte<br />

es an, daß die alle Geistlichen namentlich aufführenden Cata/ogi Dioecesis<br />

Constantiensis den bei der Kapelle lebenden Einsiedler immer unter Kloster<br />

<strong>Wald</strong> verzeichneten (78,72). Der Kapellenbau und das Einsiedler- bzw.<br />

Mesnerhaus galten als Eigentum von <strong>Wald</strong> (78,239). <strong>Das</strong> Kloster führte<br />

1782 das Geschossene Bild in der Pfarrei <strong>Wald</strong> auf (F AS, Neuverz. Akten<br />

<strong>Wald</strong> 1439).<br />

Die Kapelle besaß weder Liegenschaften noch Zehnte, dagegen einiges<br />

Barkapital, das angelegt war und im Jahr 1728 rund 68 fl ertrug (FAS,<br />

Neuverz. Akten <strong>Wald</strong> 616). Durch Spenden und Stiftungen, die wie im<br />

Fall der <strong>Wald</strong>er Chorfrau Maria Constantia von Willemin (1730-1785)<br />

gelegentlich in den Akten belegt sind (78,55), wuchs das Kapellenvermögen<br />

bis zum 1. Januar 1806 auf 2491 fl an (FAS, DomänenArchSig,<br />

ausgefolgte Akten 151,14 UF 7), bis 1820 auf 2525 fl (30,1). Kloster <strong>Wald</strong><br />

betrieb mit dem Vermögen der Kapellenfabrik während des 18. Jahrhunderts<br />

rege Kreditgeschäfte sowohl mit Einheimischen als auch mit Auswärtigen<br />

(PfarrArch <strong>Wald</strong> XXIV, Statistik).<br />

Im Jahr 1804 verbot das Konstanzer bischöfliche Ordinariat die Lesung<br />

der stillen Messe beim Geschossenen Bild an solchen Freitagen, auf die<br />

ein inzwischen aufgehobener Feiertag fiel. Die vorderösterreichische Regierung<br />

und Kammer stimmte entgegen den Vorstellungen WaIds dem<br />

Verbot zu 1). Gleichzeitig wies das bischöfliche Ordinariat darauf hin, die<br />

Kapelle sei nicht dezent hergestellt, und es wäre in mancher Hinsicht<br />

schicklicher, das Andachtsbild in der Stiftskirche zu <strong>Wald</strong> zur Verehrung<br />

auszusetzen und die auf dem Feld stehende unverschlossene Kapelle abzutragen.<br />

Trotzdem blieb die Kapelle noch zwei Jahre lang bestehen. Am<br />

6. November 1806 schließlich, nachdem Kloster <strong>Wald</strong> in den Besitz des<br />

Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen übergegangen war, verfügte der<br />

als Übernahmekommissar tätige fürstlich sigmaringische Hofrat Karl Honorat<br />

von Huber nach Besprechungen mit dem waldischen Beichtvater<br />

und mit Zustimmung des ganzen <strong>Wald</strong>er Konvents den Abbruch der<br />

Kapelle mit der Begründung, sie sei sehr baufallig und diene, weil sie weit<br />

ab von den Häusern an öffentlicher Heerstraße liege, häufig dem Gesindel<br />

zum Aufenthalt (FAS, DomänenArchSig, ausgefolgte Akten 151,14 UF 7).<br />

Die Andacht zum Geschossenen Bild wurde auf den Marienaltar in der<br />

Klosterkirche <strong>Wald</strong> verlegt (vgl. § 19), die Vermögens verwaltung einer<br />

Stiftungspflege übertragen. Nachdem das bischöfliche Ordinariat seine<br />

1) StaatsArchSig F 1/5, Vorderösterreichische Regierung Günzburg, Neuverz.<br />

Akten II 13 569.

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