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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 21. Reliquien 327<br />

Zu allen bischöflichen Verordnungen, die die vorderösterreichischen<br />

Lande betrafen, mußte das Plazet der Regierung und Kammer in Freiburg<br />

(bzw. später in Konstanz und Günzburg) eingeholt werden. Auch nach<br />

der staatlichen Genehmigung war das Ordinariat auf die Unterstützung<br />

der Regierung angewiesen. Letztere hatte sich die unmittelbare Korrespondenz<br />

mit dem Ordinariat in kirchlichen Angelegenheiten reserviert<br />

und leitete die bischöflichen Anordnungen, versehen mit entsprechenden<br />

eigenen Anweisungen, an die untergeordneten vorderösterreichischen Behörden<br />

weiter (StaatsArchSig Ho 86, Neuverz. Akten II 4558).<br />

§ 20. Gebetsverbrüderungen<br />

Die Quellen enthalten nur sehr wenige Hinweise auf Gebetsverbrüderungen<br />

WaIds.<br />

Im Jahr 1250 (U 32) wurde <strong>Wald</strong> in die Gebetsverbrüderung des<br />

Franziskanerordens in Deutschland aufgenommen, 1695 in die des Franziskanerklosters<br />

in Überlingen (78,171), und 1712 stellte der Provinzialminister<br />

der Franziskanerprovinz Straßburg dem Kloster eine weitere<br />

Urkunde über die Gebetsverbrüderung aus (78,181). Ob <strong>Wald</strong> mit der<br />

Benediktinerabtei Admont in der Obersteiermark eine förmliche Gebetsgemeinschaft<br />

eingegangen war, ist nicht ganz deutlich. Jedenfalls sind<br />

einige <strong>Wald</strong>er Pfründner und eine Laienschwester im dortigen Totenrotel<br />

für das Jahr 1477 eingetragen (F. Bünger, Admonter Totenroteln S. 102).<br />

Offenbar stand <strong>Wald</strong> auch mit der Benediktinerabtei Andechs in Gebetsverbrüderung,<br />

denn 1797 wird den Confoederati der Tod eines dortigen<br />

Paters übermittelt (78,181).<br />

§ 21. Reliquien<br />

Die erste Nachricht über den Erwerb von Reliquien ftndet sich in<br />

einer Urkunde von 1229 (PfarrArch<strong>Wald</strong>, U 9. Aug. 1229). Danach kam<br />

im Jahr 1229, zu Zeiten Kaiser Friedrichs und Papst Gregors, unter denen<br />

in einem Waffenstillstandsvertrag Jerusalem den Christen auf zehn Jahre<br />

zurückgegeben wurdet), Bruder Hermann vom Predigerorden, der damals<br />

1) Im Februar 1229 schloß Friedrich H. in Jaffa mit dem ägyptischen Sultan<br />

el Kamil einen Vertrag über einen Waffenstillstand von 10 Jahren und die Rückgabe<br />

von Jerusalem, Bethlehem, Nazareth und anderen Städten und Burgen in christliche<br />

Hände.

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