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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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160 4. Verfassung<br />

Abteischlüssel, Konventskatalog und - gemäß der landesfürstlichen Anordnungen<br />

von 1761 und 1764 - Aufstellungen über Einnahmen und<br />

Ausgaben der drei letzten Jahre sowie über den Aktiv- und Passivvermögensstand<br />

des Klosters an sich zu nehmen, die neugewählte Äbtissin<br />

in die Temporalien einzusetzen, Untertanen und Dienerschaft zum Gehorsam<br />

gegenüber der Äbtissin als Grundobrigkeit und zur Huldigung anzuweisen<br />

sowie Kirchensilber und Pretiosen zu skontrieren und inventarisieren<br />

und das Inventar zusammen mit einem Kommissionsbericht an<br />

die vorderösterreichische Regierung in Konstanz einzusenden. Der vom<br />

Fürstbischof von Konstanz mit dem geistlichen Wahlpräsidium beauftragte<br />

Prälat von Tennenbach, der gleichzeitig waldischer Vaterabt war, mußte<br />

sich laut Hofdekret vom 29. April 1796 vor dem landesfürstlichen Wahlkommissar<br />

mit seiner Ernennung legitimieren. Die Wahl selbst nahm im<br />

einzelnen folgenden Verlauf (Kommissionsprotokoll von 1799: 78,190):<br />

Der <strong>Wald</strong>er Oberamtmann von Baratti empfing am Vortag der Wahl<br />

(1. Februar) Dr. Will und den Aktuar, Regierungssekretär Philipp Hinderfad,<br />

in Dingelsdorf am Bodensee, begleitete sie auf der Überfahrt über<br />

den See und auf der Reise von Überlingen nach <strong>Wald</strong> in einem sechs spännigen<br />

Wagen, den das Kloster zur Verfügung gestellt hatte. An der Grenze<br />

des waldischen Niedergerichtsbezirks erwartete der waldische Klostersekretär<br />

die Kommission, legte die Höflichkeitsbezeugungen ab und bat um<br />

den landesfürstlichen Schutz. Beim Eintreffen im Kloster nachmittags um<br />

5 Uhr standen der Beichtvater, die beiden Wahlskrutatoren und die beiden<br />

Wahlzeugen am Hauseingang, der Prälat von Tennenbach als Pater domus<br />

aber auf der Treppe, und führten die Kommission in das Redezimmer.<br />

Dort waren vor· dem Gitter Priorin und Konvent versammelt, begrüßten<br />

die Kommission, empfahlen ihr Stift dem landesfürstlichen Schutz und<br />

übergaben Konventskatalog sowie Abteischlüssel. Nachdem der Kommissar<br />

sein Beileid zum Tod der Äbtissin ausgesprochen, den landesfürstlichen<br />

Schutz gewährt und den Konvent auf 7 Uhr am nächsten Morgen bestellt<br />

hatte, wurde er auf sein Zimmer geführt, wo ihm der Prälat von Tennenbach<br />

seine Ernennung zum bischöflichen Kommissar vorlegte und ihm<br />

die bei den Skrutatoren und die bei den Zeugen einen Besuch abstatteten.<br />

Nach Gegenbesuchen des landesfürstlichen Kommissars nahm man das<br />

Abendessen ohne Konvent ein, weil die Frauen einen Beicht- und Fasttag<br />

hatten. Am nächsten Tag sprach Dr. Will im Redezimmer vor Priorin und<br />

Konvent über die Bedeutung der Wahl, über die für das Äbtissinnenamt<br />

erforderlichen Eigenschaften sowie über die Pflichten einer Vorsteherin<br />

und erklärte die vier aus Bayern gebürtigen Chorfrauen für nicht (passiv)<br />

wahlfahig. Daraufhin nahm die landesfürstliche Kommission am Gottesdienst<br />

des Konvents teil und kehrte anschließend auf ihr Zimmer zurück,

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