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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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346 S. Religiöses und geistiges Leben<br />

versin Maria Kunigunda Untergasser (1769 -1797) im Hinblick auf einen<br />

Klostereintritt Aderlassen und Schröpfen gelernt und bereits als Köchin<br />

gedient hatte. Der Schwesternkandidatin Maria Norberta Riedmüller<br />

(1776-1810) machte das Kloster dagegen die Auflage, Kenntnisse im<br />

Gartenbau zu erwerben (v gl. § 33, § 34, § 35).<br />

Im Jahr 1786 ordnete die vorderösterreichische Regierung in Freiburg<br />

an, daß die Apothekerinnen in <strong>Wald</strong> wie andere Apotheker zu prüfen und<br />

Laienschwestern zu Apothekermägden und Krankenwärterinnen auszubilden<br />

seien (Erlaß 1. Juli 1786: 78,205).<br />

Besonderen Wert legte <strong>Wald</strong> nachweislich seit Anfang des 17. Jahrhunderts<br />

auf musikalische Begabung und Ausbildung der Konventualinnen.<br />

Mitte des 17. Jahrhunderts bezeichnete das Kloster es als wünschenswert,<br />

einer Kandidatin vor dem Eintritt Unterricht in Musik (und Latein)<br />

zu erteilen (StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 2 S. 276). 1773 zählte die<br />

Äbtissin als Voraussetzungen für die Aufnahme auf: eine wahre Berufung,<br />

einen guten Humor und eine gute Chorstimme (4. Juni 1773: 78,216).<br />

Unter den verschiedenen Eigenschaften, die Elisabeth Vogt von Alten-<br />

Summerau (1615-1635) für den Klostereintritt prädestinierten, wurde<br />

ihre Begabung für Gesang genannt. Die Novizin Maria Scholastika Rauber<br />

von Plankenstein wurde 1698 nach Überlingen geschickt, um ihre Musikausbildung<br />

zu vervollkommnen. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

besaßen viele Nonnen schon bei ihrem Eintritt in <strong>Wald</strong> so perfekte<br />

Musikkenntnisse, daß sie sofort andere Frauen unterrichten konnten (Äbtissin<br />

am 5. März 1710: 78,207). Auch die Oblatin Katharina Baur mußte<br />

sich bei ihrer Aufnahme 1725 verpflichten, bei der Musikinstruktion<br />

mitzuwirken (vgl. § 39). Bei verschiedenen Konventualinnen wird das teils<br />

vorzügliche Musiktalent hervorgehoben, so bei Maria Coelestina von<br />

Schober (1755-1816), Maria Dioskora von Grünberg (1758-1799), Maria<br />

Scholastika Bosch (1795-1850) und Maria Anna Bühler (1801-1858)<br />

(vgl. § 33).<br />

<strong>Wald</strong> anerkannte eine musikalische Ausbildung als Bestandteil des<br />

einzubringenden Heiratsguts, später sogar als Ersatz. 1774 teilte die Äbtissin<br />

der Mutter eines am Eintritt interessierten Mädchens mit, fehlendes<br />

Vermögen spiele keine Rolle, die Tochter müsse aber eine gute Stimme<br />

für den starken Zisterzienserchorgesang besitzen (78,269). Kandidatinnen,<br />

die wegen ihrer guten Chorstimmen und ihrer ausreichenden Übung in<br />

Musik dem Kloster für den Gottesdienst und zur Unterhaltung des bekannt<br />

starken Chors nützlich und nötig waren, jedoch bürgerlichen Familien<br />

entstammten und zudem weniger als die hergebrachte Aussteuer im Wert<br />

von 500 fl zubrachten, wurden dennoch ex antiqua observantia aufgenommen<br />

... obschon caeteris paribus die von edler Geburth den V orz ug haben (an die

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