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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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110 4. Verfassung<br />

nenkapitel und von der Äbtissinnenwahl sowie von den Klosterämtern<br />

ausgeschlossen, weil sie weder aktives noch passives Wahlrecht besaßen.<br />

Die Konversen bewohnten einen gesonderten Gebäudeflügel mit Dormitorium,<br />

Refektorium und Kapitelsaal usw., hatten in der Kirche ihren<br />

eigenen Platz im Konversenchor und trugen besondere Kleidung. Die<br />

religiösen Anforderungen waren vermindert (vgl. § 18), insbesondere sprachen<br />

sie bei den Stundengebeten nur eine gewisse Anzahl von Vaterunsern<br />

und Gloria patri bzw. Ave Maria 1).<br />

Auch in <strong>Wald</strong> spielten die Laienschwestern eine untergeordnete Rolle<br />

und hatten - jedenfalls in der Neuzeit - ein geringeres Sozialprestige.<br />

Anfänglich traten sie hinter die Konversbrüder zurück, die vielfältiger<br />

eingesetzt werden konnten als die Schwestern, später übernahmen weltliche<br />

Mägde diejenigen Arbeiten, für die ursprünglich weibliche Konversen<br />

vorgesehen waren (v gl. § 17,1 und 2). Jedoch hatten sie in <strong>Wald</strong> auch<br />

Klosterämter inne, wobei sie wohl als Hilfskräfte der Nonnen-Amtsfrauen<br />

zu betrachten sind. Die Laienschwestern WaIds stammten, wie auch ein<br />

Teil der Laienbrüder, meist aus Kreisen des Bauerntums und der unteren<br />

Schichten der Stadtbevölkerung (vgl. § 10, 10 b).<br />

Erst die Reformbemühungen seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert<br />

(vgl. § 17,2 und 3) und vor allem die Nationalkapitelsbeschlüsse und die<br />

Statuten der oberdeutschen Zisterzienserkongregation im 17. Jahrhundert<br />

stärkten durch entsprechende Vorschriften die Institution der Konversschwestern<br />

wieder. Nachdem 1598 in eine Zusammenstellung über die<br />

Bereiche, die in den Visitationsurkunden für die Frauenklöster reformiert<br />

und geregelt werden sollten (GenLandArchK 98/2328), auch die Anweisung<br />

aufgenommen worden war, die in den Frauenzisterzen arbeitenden<br />

weltlichen Mägde und Köchinnen zu entfernen und statt ihrer Laienschwestern<br />

zu beschäftigen, wurde diese Forderung in der Folgezeit bis ins<br />

18. Jahrhundert hinein immer wieder erhoben 2 ). In <strong>Wald</strong> stieg zwar die<br />

Zahl der Schwestern im 17. und 18. Jahrhundert wirklich an, trotzdem<br />

verringerte sich die Zahl der Mägde anscheinend nicht entscheidend (R<br />

S.142).<br />

Erklärte Absicht der wiederholten Anordnung, weltliche Mägde durch<br />

Schwestern zu ersetzen, war auf der einen Seite, durch Ausschluß des<br />

1) HOFFMANN, Konverseninstitut. PH. HOFMEISTER, Die Rechtsverhältnisse der<br />

Konversen (ÖsterrArchKR 13. 1962 S. 3-47). KRENIG, Frauenklöster S. 49.<br />

2) So das Nationalkapitel von Kaisheim 1626 (GenLandArchK 65/165), die<br />

Klausurordnung Salems für die Frauenklöster 1655 (ebenda 98/2328), die undatierte<br />

Klausurordnung für die Frauenklöster (ebenda 98/2330) und die Visitations-Chartae<br />

Salems von 1745 und 1746 für die ihm unterstellten Frauenklöster (ebenda 98/<br />

2328).

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