13.12.2012 Aufrufe

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

364 6. Der Besitz<br />

dem 16. Jahrhundert läßt sich innerhalb der Niedergerichtsherrschaft <strong>Wald</strong><br />

ausschließlich die Leihe auf Lebenszeit feststellen. <strong>Das</strong> Kloster bezeichnete<br />

im 18. Jahrhundert diese Leiheform als Schupf-, Fall- oder Leiblehen und<br />

behauptete 1784, letztere seien seit der Klostergründung die Haupt-Grundverfassung<br />

der Abtei (R S. 166). Eine Ausnahme bildeten jedoch die Mühlen,<br />

die bis in das 17. Jahrhundert hinein üblicherweise zu Erblehen ausgetan<br />

waren (R S. 165).<br />

Im folgenden soll auf die Verhältnisse in der Klosterherrschaft <strong>Wald</strong><br />

(also unter Ausschluß des Streu besitzes) etwas näher eingegangen werden.<br />

Dem Kloster war es gelungen, fremde Grundherren weitestgehend aus<br />

seinem Niedergerichtsgebiet zu verdrängen. Lediglich das Domkapitel<br />

Konstanz, die Klöster Königsbronn und Petershausen sowie einige weitere<br />

Eigentümer, vor allem auswärtige Privatpersonen, konnten bis 1806 einen<br />

gewissen Grundbesitz halten (R S. 91 u. 116). Die klösterlichen Untertanen<br />

besaßen im 17. und 18. Jahrhundert hingegen keine Eigengüter in der<br />

Herrschaft (R S. 167 -168). Im Gebiet von Kloster <strong>Wald</strong> herrschte, wie<br />

auch in der Umgebung, das Anerbenrecht. Dieses und die Praxis der<br />

Leibleihe verhinderten die Teilung der waldischen Hofgüter. Deren Zahl<br />

blieb daher seit 1500 - seitdem kann die Entwicklung in den Quellen<br />

verfolgt werden - sehr konstant. Um die anwachsende Bevölkerung<br />

unterzubringen, richtete das Kloster auf größeren Höfen, auf seinen Eigenbaugütern,<br />

auf Ödland und Gemeindeboden vor allem seit der zweiten<br />

Hälfte des 17. Jahrhunderts zahlreiche sogenannte Söldnergüter ein, kleine<br />

und kleinste Leihegüter mit einer landwirtschaftlichen Fläche bis höchstens<br />

20 J., oft aber nur aus Haus und Garten bestehend (R S. 212-215). Diese<br />

Güter reichten nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts des Bebauers und<br />

seiner Familie aus. Deshalb waren die Inhaber auf die Ausübung eines<br />

Handwerks oder die Beschäftigung als Tagwerker angewiesen. Tagwerk<br />

war im wesentlichen aber nur auf dem relativ kleinen Eigenbau des<br />

Klosters möglich, weil die Bauern angeblich ihre Höfe normalerweise mit<br />

Knechten und Mägden umtrieben und kaum Tagelöhner beschäftigten.<br />

Auch die Handwerker konnten nicht von ihrer Tätigkeit alleine leben,<br />

weil die waldischen Untertanen wegen der schlecht eingerichteten Werkstätten,<br />

der langsamen und mangelhaften Arbeit ihre Aufträge nach auswärts<br />

gaben (R S. 212 u. 219).<br />

Im Jahr 1680 waren in der Klosterherrschaft <strong>Wald</strong> ansässig: 101 steuerpflichtige<br />

Personen in 100 Wohnungen; davon waren 49 ganze Bauern<br />

(dabei 3 Inhaber von Gütern auswärtiger Herren), 8 halbe Bauern, 3<br />

Zweirößler, 37 Söldner und Tagwerker (dabei 1 Söldner eines auswärtigen<br />

Herrn), 1 Müller und 3 Handwerker. Im Jahr 1785 teilte das Kloster die<br />

Bevölkerung in seiner Herrschaft in 27 Doppelbauern mit über 80 J .

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!