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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 25. Bewirtschaftung und Verwaltung 367<br />

1m Jahr 1620 das Wirtshaus, die Schusterei, Schmiede und Badstube<br />

(GenLandArchK 98/2933).<br />

Kloster <strong>Wald</strong> war Grundherr der in seinem Niedergerichtsbezirk liegenden<br />

<strong>Wald</strong>ungen (vgI. R S. 228-239). Die Forst- und Jagdhoheit dagegen<br />

stand den Inhabern der Grafschaft Sigmaringen zu, was jahrhundertelange<br />

Streitigkeiten zur Folge hatte (vgI. Kuhn-Rehfus, Vogtei<br />

S. 42-55, 67 -83). Einige Hölzer wurden noch 1501 zusammen mit den<br />

klösterlichen Leihehöfen ausgegeben. Seit den achtziger Jahren des<br />

17. Jahrhunderts zog das Kloster indes sämtliche <strong>Wald</strong>ungen innerhalb<br />

seines Niedergerichtsgebiets in seine Eigenbewirtschaftung. Bei der Neuverleihung<br />

der Höfe mußten die ' Bauern ausdrücklich auf die Hölzer<br />

verzichten 1). Klösterliche Bannwarte sind seit 1335 (U 207) belegt. Seit<br />

dem 17. Jahrhundert lassen sich normalerweise vier Bannwartsdistrikte in<br />

der Klosterherrschaft nachweisen. Ein <strong>Wald</strong>meister ist seit 1742 bezeugt.<br />

Beaufsichtigung und Visitierung der <strong>Wald</strong>ungen gehörten zum Aufgabenbereich<br />

des Hofmeisters zu <strong>Wald</strong> (belegbar seit Mitte 17. Jahrhundert).<br />

Die Leitung ihrer Verwaltung lag in den Händen des Klosteramtmanns<br />

bzw. -oberamtmanns, dessen Bestallungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert<br />

ihm die persönliche Visitierung der Wälder, die Ausweisung neuer Einschläge,<br />

ihre Einzäunung und Bannung zur Pflicht machten.<br />

Fischteiche und Fischgruben erwarb das Kloster seit dem 13. Jahrhundert<br />

(vgl. R S. 239-242). Nachzuweisen sind sie in Ablach (1272:<br />

U 61), Gaisweiler (1453 und 1478: U 518, U 585), Kappel (1507 stiftete<br />

eine Nonne Geld für den dortigen neuen Weiher: Seelb. BI. 31 r. Urbar<br />

von 1501: 137,2) und Walbertsweiler (in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

vermachten drei Nonnen dem Kloster einen dortigen Weiher:<br />

Seelb. BI. 54 v.). Ob diese Weiher kontinuierlich in klösterlicher Eigenbewirtschaftung<br />

standen, ist fraglich. Nach einer Beschreibung der klösterlichen<br />

Fischzucht aus den Jahren 1784/86 (48,1) besaß <strong>Wald</strong> in seinem<br />

Niedergerichtsbezirk zwölf Fischweiher, die es selbst besetzte und abfischte.<br />

Davon lagen im Klosterort fünf Teiche, drei in Rothenlachen und<br />

je einer in Burrau, Walbertsweiler, Kappel und Riedetsweiler. Aufgrund<br />

der negativen Beurteilung der vorderösterreichischen Wirtschaftsuntersuchungskommission<br />

von 1784 (78,205) ordnete die Regierung in Freiburg<br />

die Trockenlegung mehrerer dieser Fischweiher an. Die Fischereirechte in<br />

den Bachläufen wurden im 18. Jahrhundert vorwiegend vom Kloster<br />

ausgeübt, jedoch waren Fischwässer auch an Untertanen verpachtet.<br />

1) StaatsArchSig Ho 157, A 60: Eingabe der Untertanen vom 17. Jan. 1700;<br />

ebenda D 98 Bd 5 S. 357, 395 f., 466; Bd 33 Nr. 14 S. 5 ff.; ebenda Ho 80 a, eIl 12<br />

Nr.3.

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