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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 10. Klostergemeinschaft 111<br />

Laienelements die Klausur besser wahren zu können, auf der anderen Seite<br />

aber auch, den Klöstern die finanziellen Ausgaben für die Entlohnung der<br />

weltlichen Dienstboten zu ersparen. Keine Feststellung könnte treffender<br />

die Stellung und Aufgaben der Laienschwestern charakterisieren: Sie waren<br />

- nach den Worten der Konstitutionen der Frauenklöster der oberdeutschen<br />

Zisterzienserkongregation aus dem ersten Viertel des<br />

18. Jahrhunderts (GenLandArchK 65/176) - nur in die Klöster aufgenommen,<br />

um einzig und allein den Nutzen des Klosters zu fördern und<br />

den Nonnen zu dienen. Ihnen mußten sie die gebührende Ehre und Demut<br />

bezeigen, und ihren Befehlen hatten sie ohne Widerrede und Murren zu<br />

gehorchen. Die Konventualinnen ihrerseits wurden angehalten, den Laienschwestern<br />

mild, friedfertig und gütig zu begegnen, sie zu lieben und<br />

sie nicht mit rauhen, schmähenden oder bissigen Worten zu betrüben,<br />

kurz, sie nicht allein als ihre Mägde, sondern als Ordensmitglieder und<br />

Nebenschwestern ihrem geistlichen Stand entsprechend zu behandeln 1).<br />

Jede Gemeinschaft zwischen Chorfrauen und Konversschwestern aber war<br />

bei hoher Strafe verboten.<br />

Die unterprivilegierte Stellung der Laienschwestern wird von verschiedenen<br />

Benachteiligungen unterstrichen, die eher zufällig aus den Quellen<br />

bekannt werden. Beispielsweise waren sie ausdrücklich vom Genuß der<br />

großen Pfründaufbesserungen ausgenommen, die die drei <strong>Wald</strong>er Äbtissinnen<br />

von Rotenstein, von Reischach und von Goeberg im<br />

16. Jahrhundert zugunsten des Konvents machten (Seelb. BI. 1 a r., 21 v.,<br />

51 v., 52 r., 61 v.). Außerdem erhielten sie auch regulär schon schlechtere<br />

Verpflegung als die Konventsfrauen. 1745 ordnete der Abt von Salem<br />

dann allerdings ausdrücklich an, daß die Laienschwestern dieselben Speisen<br />

wie die Frauen erhalten und mit den Frauen zusammen am selben Tisch<br />

essen sollten (GenLandArchK 98/2328). Die Reaktion der <strong>Wald</strong>er Äbtissin<br />

von Thurn und Valsassina ist höchst aufschlußreich (Schreiben an ihren<br />

Bruder 25. Jan. 1752: 78,236): Dieser Befehl, verbunden mit der Aufforderung,<br />

zur Verringerung des weltlichen Personals noch mehr Konversschwestern<br />

aufzunehmen, sei hart und schädige Kloster <strong>Wald</strong>. Die Mägde<br />

nämlich begnügten sich mit Suppe und Knöpfle und 10 Gulden Lohn.<br />

Seien sie nicht mehr imstande, ihren Dienst zu versehen, so schicke man<br />

sie einfach fort. Die Schwestern aber müsse man bis an ihr Lebensende<br />

behalten, selbst dann, wenn sie nicht mehr zu arbeiten fähig seien. - Im<br />

übrigen wurden die Laienschwestern auch nicht in die großen Konvents-<br />

1) Konstitutionen der Frauenklöster der oberdeutschen Zisterzienserkongregation<br />

aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts (GenLandArchK 65/176),<br />

Visitations-Chartae Salems für die Frauenklöster 1745 und 1746 (ebenda 98/2328).

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