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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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96 4. Verfassung<br />

gen die Stellungnahme der Geistlichen Kommission, daß die Entschließung<br />

vom 21. September 1790 auch auf die vorderösterreichischen Frauenklöster<br />

anzuwenden sei und somit auch die Frauenabteien in den Genuß der<br />

Dispens für die Profeß mit 21 Jahren zu kommen hätten. Die Frauenklöster<br />

mußten bei der vorderösterreichischen Regierung unter Angabe ihrer<br />

Beweggründe und unter Vorlage eines Taufscheins um die entsprechende<br />

Dispens nachsuchen (78,277. 78,281). Laut Hofdekret vom 8. August 1794<br />

durfte die Dispens ohne die erheblichste Ursache niemals verweigert werden<br />

(Sitzung der vorderösterreichischen Regierung vom 23. Nov. 1795:<br />

78,280). Damit war die freie Novizinnenaufnahme endgültig abgelehnt.<br />

Von der Möglichkeit, Dispens zu beantragen, machte <strong>Wald</strong> aber mehrfach<br />

Gebrauch.<br />

Ernste Hindernisse stellten sich dem Wunsch der vorländischen Frauenabteien<br />

entgegen, auch Nichtösterreicherinnen als Novizinnen aufnehmen<br />

zu dürfen. Bei der Behandlung der Frage, ob die Frauenklöster<br />

fortbestehen oder in weltliche Damenstifte umgewandelt werden sollten,<br />

hatten sich die vorderösterreichischen Stände nämlich zugunsten ihrer<br />

Erhaltung mit dem Argument ausgesprochen, daß in den nichtsäkularisierten<br />

Klöstern mehr ledige Frauen aus den österreichischen Landen<br />

Unterkommen und Versorgung finden würden als in weltlichen Damenstiften.<br />

Nun wandten die Befürworter einer Aufhebung bzw. Umwandlung<br />

der Frauenabteien in weltliche Stifte ein, warum unter diesen Voraussetzungen<br />

die Klöster dann das Recht haben wollten, nach Belieben auch<br />

Ausländerinnen aufnehmen zu dürfen (78,277). Die endgültige landesfürstliche<br />

Entscheidung wurde am 14. September 1791 getroffen und gestattete<br />

eine kontingentierte Aufnahme von Ausländerinnen: Zu jeweils drei Österreicherinnen<br />

durfte eine Ausländerin in die vorderösterreichischen Frauenkonvente<br />

eintreten (78,280).<br />

Auch die abermaligen Bemühungen der drei Abteien <strong>Wald</strong>, Heiligkreuztal<br />

und Urspring im Jahr 1794, die freie Novizinnenaufnahme doch<br />

noch durchzusetzen, blieben erfolglos (78,281).<br />

Seit dem Erlaß von 1786 kam Kloster <strong>Wald</strong> regelmäßig bei der vorderösterreichischen<br />

Regierung um die Genehmigung ein, Kandidatinnen<br />

aufnehmen und Novizinnen für das geistliche Noviziat einkleiden zu<br />

dürfen. Unterstützt wurde die Äbtissin von ihrem Wirtschaftsbeistand,<br />

dem Grafen Hermann von Königsegg-Aulendorf, und seinem Nachfolger<br />

im Amt des Landvogts in Ober- und Niederschwaben, dem Grafen Ernst<br />

von Königsegg-Aulendorf (78,279. 78,280. 78,281). Seit dem Ende der<br />

achtziger Jahre wurden die Novizinnenaufnahmen und die Profeßablegungen<br />

in <strong>Wald</strong> - trotz der vom Landesfürsten zugestandenen Erleichterungen<br />

durch Dispense - nur zögernd bewilligt, wie folgende Beispiele

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