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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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312 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

einem Frauenkloster der Tod eines Mönchs mitgeteilt, dann mußten die<br />

Nonnen an einem Tag, der keine eigene Messe hatte, das Requiem singen,<br />

wenn der Verstorbene ein Abt war, bzw. für einen verstorbenen Religiosen<br />

das Placebo oder die Totenvesper beten, die Laienschwestern aber fünf<br />

Vaterunser und fünf Ave Maria. Ähnlich verfuhren die Männerklöster<br />

beim Tod einer Nonne (Statuten von 1627). Für den Generalvikar der<br />

oberdeutschen Kongregation wurde in jedem Kloster der Kongregation<br />

das Totenamt gesungen, beim Tod des Generalvikars einer Provinz geschah<br />

dies nur in den Klöstern, die der betreffenden Provinz angehörten (Statuten<br />

von 1654).<br />

Ebenfalls dem Totengedächtnis galt der lambertinische Dreißigste, den<br />

die Kongregationsstatuten von 1627 und 1654 für Frauen- und Männerklöster<br />

anordneten. An den dreißig aufeinanderfolgenden Tagen während<br />

des Tricenarium (Tricenarium solemne war am 18. September) sollten täglich<br />

drei Pfründportionen für die verstorbenen Konventsmitglieder und die<br />

Wohltäter des Klosters gespendet werden. Die Aufwärterinnen stellten<br />

diese aus Speisen, Brot und Wein bestehenden Pfründen nach Beginn der<br />

Mahlzeit im Refektorium vor die Präsidentin der Mahlzeit, und diese<br />

sprach über sie die Worte Anime fratrum} sororum et benefactorum nostrorum<br />

requiescant in pace (Statuten von 1627). Der Konvent antwortete mit Amen.<br />

Nach dem Essen wurden diese Pfründspeisen hinausgetragen und an die<br />

Armen ausgeteilt. Starb eine Konventualin, so sollte von ihrem Todestag<br />

bis zum Dreißigsten einschließlich eine ebensolche Pfründportion aufgetragen<br />

werden, über die die Mahlzeitpräsidentin das Anima sororis nostre<br />

requiescat in pace sprach. Auch sie wurde an die Armen ausgegeben. Die<br />

1654 in Rottweil revidierten Statuten änderten die Form insoweit ab, als<br />

von nun an die Mahlzeitpräsidentin wegen des Silentiums nur mit Schweigen<br />

auf das Vorsetzen der Pfrundspeisen antwortete.<br />

Nikolaus Boucherat I. hatte bei seiner Visitation WaIds 1573 die Frauen<br />

ermahnt, für den Papst, für alle christlichen Könige und Fürsten, insbesondere<br />

aber für Kaiser Maximilian, seinen Bruder und das ganze Haus<br />

Österreich zu beten (U 812, U 813). Abt Beat von Lützel befahl anläßlich<br />

seiner Visitation in <strong>Wald</strong> 1586 (U 850) aufgrund eines Beschlusses des<br />

Generalkapitels, besonders für den Papst, den Bischof von Konstanz, den<br />

Ordensgeneral, Kaiser Rudolf H. und Erzherzog Ferdinand von Österreich<br />

fünfmal den Psalm Miserere mei deus mit den Kollekten Ecclesie} Deus<br />

Regnorum} Deus a quo zu beten, für die Verstorbenen aber den Psalm De<br />

profundis mit den Kollekten Deus cuius miseratione und FideJium.<br />

Bei seiner Visitation in <strong>Wald</strong> 1616 hatte Ordensgeneral Nikolaus<br />

Boucherat H. den Abt von Salem beauftragt zu prüfen, ob die vielen<br />

ge stifteten Jahrtage zu einem monatlichen Anniversarium für die Wohltäter

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