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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 12. Klösterliche Ausstattung 199<br />

Konventualin Maria Franziska Mandl von Emmingen (1665 -1713) bei<br />

ihrer Profeß nur 3000 fl als elterlicher Erbteil zugesagt worden waren,<br />

obwohl sich später herausstellte, daß ihre Mutter 20000 fl in die Ehe<br />

eingebracht hatte und die Nonne ihr einziges Kind war (78,182). Und<br />

beim Eintritt von Maria Ludgardis von Sirgenstein (1712-1771) wies die<br />

Äbtissin darauf hin, daß eine Aussteuer von 3000 fl angesichts des mütterlichen<br />

Erbes nicht zu viel sei (78,213). Tatsächlich ihr gesamtes elterliches<br />

Erbe in Höhe von 3646 fl brachte hingegen die Wirtstochter Maria<br />

Ottilia Hailberger (1688-1730) mit, während die ebenfalls aus einer Wirtsfamilie<br />

stammende Maria Magdalena Hirrlinger (1730-1772) wenigstens<br />

ihr großväterliches Erbe mit 4200 fl beim Eintritt erhielt. Ebenso wurde<br />

beim Eintritt der Laienschwestern Agnes Hotz (1664-1714) und Ursula<br />

Reütin (1699) deren gesamtes Vermögen von jeweils 300 fl einbezahlt. In<br />

der Regel aber wurde den Konventualinnen statt des Erbes nur eine<br />

Pauschalsumme ins Kloster mitgegeben, über deren Höhe sich Familie<br />

und Kloster vor der Aufnahme einigten: AIß hat Ihr hochgeehrter Herr<br />

Vatter ... Ihro für Ihr Außsteur sambt gebührender dißorths Außfertigung anstatt<br />

Vätterlich, Mütterlich, Brüederlich undt Schwesterlichen Erbtheils zwölffhundert<br />

Gulden verglichnermaßen bezahlt undt erlegt (Erbverzichtsentwurf für Maria<br />

Hildegard von Kaltental 1699: 78,199). Soweit sich Heiratsgut bzw. Erbe<br />

ermitteln läßt, bewegte es sich bei Konventualinnen in der zweiten Hälfte<br />

des 17. Jahrhunderts zwischen 300 fl (Maria Jakobe von Bodman, 1666-<br />

1709) und 3000 fl (Maria Franziska Mandl von Emmingen, 1665-1713),<br />

im 18. Jahrhundert zwischen 500 fl (z. B. Maria Antonia von Rekordin,<br />

1710-1749) und 3000 fl (Maria Franziska Keller, 1724-1772), wobei<br />

vereinzelt auch höhere Beträge wie bei Maria Ottilia Hailberger und Maria<br />

Magdalena Hirrlinger (vgl. oben) vorkommen. <strong>Das</strong> Heiratsgut/Erbe der<br />

Laienschwestern reichte im 18. Jahrhundert von 300 fl (Humbelina Müller,<br />

1710-1747) bis 1000 fl (Maria Ursula Bergmann, 1729-1768). Verschiedene<br />

Frauen nahm <strong>Wald</strong> indes auch ohne jegliches Heiratsgut auf: Die<br />

Nonne Maria Constantia Neuhofer (1666-1713) erhielt statt dessen jährlich<br />

15 fl als Abschlag auf ihr Erbe und blieb erbberechtigt. Maria Bernarda<br />

von Werner (1749-1811) blieb statt des Heiratsguts der Erbteil vorbehalten.<br />

Maria Maximiliana von Hundbiß (1790-1803), Maria Edmunda<br />

von Staab (1790-1826) und die Laienschwester Maria Juliana Frey (1790-<br />

1821) brachten als Mitgift lediglich die Aussteuer (Ausfertigung) mit,<br />

ebenso Maria Johanna Baptista von Zweyer (1768-1807), von der es<br />

ausdrücklich heißt, man habe sie wegen ihrer besonderen guten Eigenschaften<br />

ohne Mitgift, nur mit Aussteuer und Ausfertigung von 500 fl<br />

sowie Vorbehalt des Erbrechts aufgenommen. In der zweiten Hälfte des<br />

18. Jahrhunderts legte <strong>Wald</strong> zunehmend größeren Wert auf eine Ausbil-

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