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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 33. Katalog der Konventualinnen 563<br />

1724 schloß das Kloster mit ihrer verwitweten Mutter den Aufnahmevertrag<br />

ab, in dem diese zusagte, für den Einschlauf 400 fl, 60 Pfund<br />

Zinn, ein halbes Besteck (Brettspiel), ein silbernes Messerbesteck, eine<br />

vergoldete Silberkanne zu 60 Lot, eine goldene Kette, einen Goldring,<br />

zwei Silbergürtel, zwei silberbeschlagene Scheiden, 300 Ellen Leinwand,<br />

einen Stübich Flachs und alles, was die Tochter an Betten und<br />

anderen Dingen schon bei sich in <strong>Wald</strong> hatte, sowie nach der Profeß<br />

3000 fl zu bezahlen und diese Tochter als einziges Kind zur Alleinerbin<br />

einzusetzen. <strong>Das</strong> Kloster erklärte sich bereit, den benötigten Einschlauf<br />

anzuschaffen und die bei Einkleidung und Profeß anfallenden Kosten<br />

zu tragen. Sollte die Tochter aus dem Noviziat austreten, mußte die<br />

Mutter das Kostgeld für ein Jahr in Höhe von 60 fl sowie alle für<br />

Einkleidung und Anschaffung von Novizinnenkleidern entstandenen<br />

Auslagen ersetzen, das Kloster aber alles Eigentum der Maria Anna<br />

zurückgeben. Ein halbes Jahr nach der Profeß am 17. Juni 1725 (FAS,<br />

HausArchHech 78,132) waren die versprochenen 3400 fl bar bezahlt.<br />

Die Mutter, die vermutlich verwandt war mit dem seit etwa 1688<br />

genannten salemischen Rat und Pfleger zu Ehingen Wolfgang Jakob<br />

Leinberer und dem 1745 gestorbenen Franziskus Leinberer aus Markdorf,<br />

Prior in Raitenhaslach und Salem, Sekretär der oberdeutschen<br />

Zisterzienser kongregation und päpstlicher Protonotar (StaatsArchSig<br />

Dep. 30, Reichsabtei Salem, Archivalien betr. Heggbach Nr. 39, Nr.<br />

44, Nr. 51; ebenda, Archivalien betr. Heiligkreuztal Nr. 28, Nr. 87;<br />

Baumann, Totenbuch von Salem S.362), setzte 1747 nach einem<br />

Schlagfluß ihr Testament auf, in dem sie neben ihrer Tochter als<br />

Universalerbin auch ihren Stiefsohn am kellerischen Grundbesitz in<br />

Mengen beteiligte. Während ihres Aufenthalts in Kloster <strong>Wald</strong> im<br />

Frühjahr 1748 änderte sie dieses jedoch dahingehend ab, daß nach<br />

ihrem in <strong>Wald</strong> erfolgten Tod vermutlich im Februar 1749 das Kloster<br />

alleine die aus einem Haus samt ummauertem Krautgarten, einem Platz<br />

zwischen Stadtmauer und Gasse mit Bebauungsrecht, einem Baumgarten,<br />

6 J. Äckern und einigen Wiesenstücken bestehenden Liegenschaften<br />

in Mengen erbte. 1750 wurde dieser Besitz verkauft (78,198).<br />

Maria Walburga (Marianne) Hundbiß Freiin von Waltrams zu<br />

Siggen, 25. November 1725-t 21. Dezember 1755 (78,217; Seelb. BI.<br />

59 r.). Die 1705 oder am 24. August 1704 geborene (GenLandArchK<br />

65/459; ObBadGeschlechterbuch 2 S. 164 f.) Tochter des Marquard<br />

Jakob Hundbiß Freiherrn von Waltrams zu Siggen und Brochenzell,<br />

bayerischer Wirklicher Kämmerer, Obervogt der Reichenau, fürstenbergischer<br />

Präsident zu Heiligenberg, und der Maria Johanna Katharina<br />

Christina Freiin von Muggental zu Hunnenacker war die Schwe-

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