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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 8. <strong>Das</strong> Kloster bis zur Säkularisat.ion 77<br />

Schirmherrschaft fort. Unter Berufung auf die Vogtfreiheit und den Reichsscrurm<br />

bemühte sich die Abtei, einen möglichst großen verfassungspolitischen<br />

Freiheitsraum auszugestalten und zu erhalten. Die Diskrepanz<br />

zwischen Selbstverständnis und politischer Realität offenbarte sich indes<br />

im Zusammenhang mit dem Territorialisierungsprozeß. Um die sigmaringischen<br />

Ansprüche abzuwehren, beharrte <strong>Wald</strong> seit der Mitte des 16.<br />

Jahrhunderts darauf, unter dem Schirm des Reichs zu stehen und allein<br />

den Kaiser als Schutzherrn anzuerkennen, den Grafen bzw. Fürsten von<br />

Hohenzollern-Sigmaringen dagegen nur als Afterscrurmherrn. Politische<br />

Unterstützung gegen Sigmaringen aber mußte es bei Österreich, dem<br />

Lehensherrn der Grafschaft, suchen. Die machtpolitischen Verhältnisse<br />

einerseits und das Zusammenfallen von habsburgischem Kaisertum mit<br />

habsburgischer Lehens- und (beanspruchter) Landeshoheit über die Grafschaft<br />

Sigmaringen (vor 1564 und nach 1665 regierte die kaiserliche Linie<br />

des Hauses Habsburg die österreichischen Vorlande) hatten zur Folge, daß<br />

die Zisterze im 17. Jahrhundert den Reichsscrurm und den österreichischen<br />

Schirm als identisch ansah und argumentierte, Österreich sei der oberste<br />

klösterliche Schutz- und Schirmherr. Von 1683 bis 1695 war <strong>Wald</strong> sogar<br />

eigenständiger schwäbisch-österreicruscher Landstand, was die faktische<br />

Anerkennung der österreichischen Landeshoheit implizierte, verzichtete<br />

aber dennoch nicht auf die Bestätigung des Reichsschirms. Die Steuern<br />

führte die Herrschaft <strong>Wald</strong> als Bestandteil der Grafschaft Sigmaringen je<br />

nach Entwicklung des sigmaringischen Besteuerungsstreits entweder an<br />

das Reich bzw. den Schwäbischen Kreis oder an die schwäbisch-österreichisehen<br />

Stände ab.<br />

Beide Konkurrenten um das Besteuerungsrecht und die Territorialhoheit<br />

über die Grafschaft Sigmaringen, nämlich die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen<br />

und das Erzhaus Habsburg, betrachteten die Abtei<br />

als Pertinenz der Grafschaft und suchten sie ihrer Landesherrschaft zu<br />

unterwerfen. <strong>Wald</strong> hatte bis in die dreißiger Jahre des 18. Jahrhunderts<br />

auf seiner Zugehörigkeit zu Österreich bestanden und war von diesem<br />

während seiner Auseinandersetzungen mit Sigmaringen gefördert worden.<br />

Als die Zisterze - vielleicht veranlaßt von der Pragmatischen Sanktion<br />

und der von ihr bedingten Trennung von Kaisertum und österreicruscher<br />

Landesherrschaft - aber begann, die Reichsfreiheit anzustreben, sich als<br />

Reichsabtei bezeichnete und im Zusammenhang damit in den Jahren vor<br />

1750 eine eigene Territorialhoheit über die Herrschaft <strong>Wald</strong> postulierte,<br />

geriet sie in Gegensatz auch zu Habsburg. Zum offenen Konflikt kam es,<br />

als Maria Theresia nach dem Siebenjährigen Krieg im Rahmen der erneuten<br />

Hinwendung zur Innenpolitik die territorialen und lehensherrlichen Ansprüche<br />

in den österreichischen Vorlanden verstärkt geltend machte und

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