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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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308 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

großen Winterskälte vor dem Abendessen singen durften, danach allerdings<br />

wieder nach dem Nachtessen.<br />

Besonders solchen Konventualinnen, die sich einer Kur oder einem<br />

Aderlaß unterzogen, wurden Tage zum Ausschlafen, sogenannte Schlaftage,<br />

gewährt. Trotzdem aber mußten diese Frauen nach dem Aufstehen<br />

die halbstündige morgendliche Betrachtung absolvieren (Visitations-<br />

Charta Salems für seine Frauenklöster von 1745).<br />

Die morgendliche Meditation der Laienschwestern fing laut den Konstitutionen<br />

der Frauenklöster aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts<br />

täglich um halb fünf Uhr, an Sonn- und Feiertagen gemeinsam mit dem<br />

Konvent um sechs Uhr an. Dafür mußte ihnen die Äbtissin eine halbe<br />

Stunde Zeit gewähren (Visitations-Charta Salems für die Frauenklöster<br />

1745). Ferner mußten gemäß den Kongregationsstatuten von 1654 die<br />

Konversen sowohl an Feiertagen als auch immer dann, wenn sie nicht zu<br />

arbeiten hatten, zu allen Zeiten in die Kirche gehen und dort am Gottesdienst<br />

in ihrem eigenen Chor oder an ihren eigenen Plätzen teilnehmen.<br />

Die Konstitutionen der oberdeutschen Frauenzisterzen bestimmten, daß<br />

die Laienschwestern an Sonn- und Feiertagen der Mette, den Laudes, der<br />

Terz, Vesper und Komplet im Chor sowie täglich dem Salve Regina<br />

beiwohnen mußten.<br />

Gottesdienst<br />

<strong>Das</strong> Chorgebet umfaßte das Kanonische Offizium als offizielles kirchliches<br />

Stundengebet, das tägliche Marianische Offizium oder Officium<br />

parvum und das an den meisten Tagen des Jahres verrichtete Officium<br />

Defunctorum für die Verstorbenen (Beck, Heggbach S. 446). Der Gottesdienst<br />

in der Kirche war andächtig, demütig und gottesfürchtig, ohne alle<br />

Eile und mit Anhalten in der Mitte und am Ende der Verse, mit tiefen<br />

Neigungen, Niederknien und anderen üblichen Kirchengebräuchen des<br />

Ordens zu verrichten (Visitationsurkunde Nikolaus Boucherats für <strong>Wald</strong>,<br />

1573: U 812, U 813). Zu Beginn der Konventsmesse sang der Konvent die<br />

Antiphon Sub tuum praesidium. Der Beichtvater, der die Messe zu lesen<br />

hatte, sprach beim Hochaltar die Kollekte Pietate (Visitations-Charta Salems<br />

für seine Frauenklöster 1746). In der Messe sangen die Frauen bei<br />

der Elevation den Versikel 0 salutaris hostia, nach dem Paternoster den<br />

Psalm Laetatus sum. Der Beichtvater sprach die üblichen Gebete, wie sie<br />

in den Meßbüchern des Ordens enthalten waren (Visitations anordnungen<br />

Nikolaus Boucherats für <strong>Wald</strong> 1573). Am Schluß des Offiziums sprach,<br />

dem Ordensbrauch folgend, die Äbtissin, die Priorin oder eine andere<br />

Vorsteherin den Vers Duke nomen domini nostri Juu Christi et nomen gloriosae

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