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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 17. Innerklösterliches Leben 275<br />

sich Baindt, Heggbach und Rottenmünster zu bürgerlichen Konventen<br />

entwickelten (Kuhn-Rehfus, Oberschwäbische Frauenzisterzen S. 21-<br />

23). Vor allem die Nonnen in <strong>Wald</strong>, Heiligkreuztal und Gutenzell sahen<br />

ihre ständische Exklusivität und ihre standesgemäße Lebensführung von<br />

Vita communis, persönlicher Armut und Klausur bedroht. Aus diesem<br />

Grund wehrte sich der <strong>Wald</strong>er Konvent gegen die Reformbemühungen<br />

(GenLandArchK 98/2328-98/2331, 98/2333, 98/2334. FAS, <strong>Wald</strong> 78,166).<br />

Nikolaus Boucherat stellte fest, daß von den visitierten Frauenklöstern<br />

Heiligkreuztal, Baindt, Heggbach und Gutenzell allein die <strong>Wald</strong>er Nonnen<br />

eher gezwungenermaßen als freiwillig seinen Befehlen zu gehorchen schienen<br />

(an Abt von Salem 16. Juli 1573: GenLandArchK 98/2329). Und als<br />

Salem 1579 vom päpstlichen Legaten, Bischof Felicianus von Scala, den<br />

Auftrag erhielt, die seiner Visitation unterstellten Frauenabteien zu Klausur,<br />

Armut und gemeinsamer Unterhaltung in Speise, Trank und Kleidung<br />

zurückzuführen (26. Sept. 1579: GenLandArchK 98/2329), erklärte <strong>Wald</strong><br />

1580 zusammen mit Rottenmünster und Heiligkreuztal, diese Neuerungen<br />

nicht akzeptieren, sondern die Sache ihren Familienangehörigen übertragen<br />

zu wollen (ebenda). Damit war die schwäbische Reichsritterschaft in die<br />

Auseinandersetzungen um die Reform eingeschaltet und stellte sich entschieden<br />

auf die Seite der Klöster. Als spezielle Beistände WaIds traten<br />

1580 Konrad von Bodman, Jakob Gremlich von Jungingen zu Menningen,<br />

der kaiserliche Hofrat Karl von Schwendi und Markus von Reischach auf<br />

(Schreiben an Salem 8. Juli 1580: ebenda).<br />

Die Argumente, mit denen sich der schwäbische Adel 1580 bei Salem<br />

und beim päpstlichen Legaten gegen Klausur und Vita communis verwahrte<br />

1), behielten bis gegen Ende des Jahrhunderts den gleichen Tenor:<br />

Bei der Gründung der Klöster seien weder Klausur noch Gemeinsame<br />

eingeführt und deshalb in der folgenden Zeit auch nie beachtet worden.<br />

Die jetzt lebenden Konventualinnen und ihre Vorgängerinnen hätten ihre<br />

Gelübde nie so verstanden, daß sie auch Armut, Vita communis und<br />

Klausur beinhalten, und seien auch nicht darauf hingewiesen worden.<br />

Deshalb könnten die Klausurbestimmungen des Tridentinums hier keine<br />

Anwendung fInden, denn dieses befehle nur die Wiedereinführung der<br />

Klausur in denjenigen Klöstern, die sie früher schon befolgt hatten.<br />

Außerdem eigneten sich die Klostergebäude nicht für Klausur und Vita<br />

communis, weil beispielsweise in <strong>Wald</strong> große Räume wie z. B. ein Refektorium<br />

fehlten. Für Neubauten aber sei kein Geld vorhanden. Vor allem<br />

1) GenLandArchK 98/2329. Vgl. auch Schreiben des Sigmaringer Kanzlers<br />

von Pflummern an die Äbtissin von <strong>Wald</strong> 3. Dez. 1593: 78,166. Schreiben des<br />

schwäbischen Adels an Salem 31. Jan. 1603: GenLandArchK 98/2329.

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