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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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280 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

der Vateräbte und Beichtväter zum Gegenstand hatten (Kuhn-Rehfus,<br />

Zisterzienserinnen in Deutschland S. 139). Daraufhin ermahnte auch Salem<br />

die unterstellten Frauenzisterzen 1601 und 1602 wieder zur Annahme von<br />

Klausur und insbesondere von Vita communis, weil sie auf Drängen des<br />

Papstes und des Ordens generals unter Androhung des eventuellen Ausschlusses<br />

aus dem Orden endgültig eingeführt werden müßten (Gen-<br />

LandArchK 98/2328. 98/2329). Der Walter Beichtvater verdammte von<br />

der Kanzel herunter sowohl die lebenden als auch die verstorbenen Klosterfrauen,<br />

weil sie ihre Gelübde, vor allem das der Armut, gebrochen<br />

hätten. Sofort warnte der schwäbische Adel Salem, die Frauenklöster<br />

entgegen des kaiserlichen Verbots vor Abschluß der Verhandlungen zwischen<br />

Kaiser und Papst zu reformieren (GenLandArchK 98/2329).<br />

Erst mehrere Jahre später kam eine für die Reform positive Entscheidung<br />

zustande. 1608 bevollmächtigte der Konstanzer Bischof den Abt von<br />

Salem zur Reform der Klöster, 1609 stellte Kaiser Rudolf H. Salem ein<br />

Mandat zur Visitation und Reform der ihm unterstellten Frauenabteien<br />

aus, 1610 verbot Rudolf allen geistlichen und weltlichen Obrigkeiten von<br />

Rottenmünster, Gutenzell, Heggbach, Heiligkreuztal, <strong>Wald</strong>, Baindt und<br />

Maria-Hof, die Reformarbeit Salems zu behindern (GenLandArchK 98/<br />

2325. 98/2329. 98/2334).<br />

In <strong>Wald</strong> hatte Äbtissin Margarethe von Werdenstein schon einige Jahre<br />

zuvor die Reform durchgesetzt. <strong>Das</strong> <strong>Wald</strong>er Seelbuch (78,2 BI. 51 r.)<br />

berichtet, sie habe die eingeschlichne ettwan vii iar veriiebte und continuierte<br />

Aigenschäffterey abgethan, die Gemeinschafft sambt anderen löblichen Ordenßgebräuchen<br />

und Ceremonien eingefiiert und die Reformation angenommen. Über ihr<br />

Vorgehen ist nichts Näheres bekannt. Eine kurze Nachricht von 1607<br />

besagt, es gehe nun in <strong>Wald</strong> recht klösterlich zu, die Klausur werde sehr<br />

steiff eingehalten und die Frauen, die alle dem Adel angehörten, seien mit<br />

der Reform zufrieden (GenLandArchK 98/2329). Während der Wirren des<br />

Dreißigjährigen Krieges konnten Vita communis und Klausur wegen der<br />

häufigen Flüchtungen des Konvents nicht aufrechterhalten werden, wurden<br />

aber bald nach Kriegsende von Äbtissin Maria Margarethe Schenk<br />

von CasteIl wieder eingeführt (vgI. § 31). Als Ordensgeneral Nikolaus<br />

Boucherat H. <strong>Wald</strong> im Jahr 1616 visitierte, fand er kaum etwas zu beanstanden<br />

(U 946). Er schärfte die Bestimmungen über die Befolgung der<br />

Gelübde und der Ordens konstitutionen, über die Gottesdienste und Meditationen,<br />

über den Empfang der Kommunion und über die Klausur<br />

nochmals ein, erinnerte an die vom Tridentinischen Konzil genehmigte<br />

Möglichkeit, zwei- bis dreimal jährlich einem von Salem geschickten<br />

außerordentlichen Beichtvater zu beichten und befahl, an den einzelnen<br />

Nonnenzellen Gitter anzubringen, damit die Vorsteherinnen täglich nach

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