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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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274 s. Religiöses und geistiges Leben<br />

haltung führen und Köchin, Mägde und Tagwerker beschäftigen. Vielmehr<br />

muß eine Laienschwester zur gemeinsamen Köchin bestimmt werden, die<br />

allen zusammen und auf Kosten des Klosters kocht. Die Konventualinnen<br />

essen zusammen im Refektorium aus einer gemeinsamen Schüssel, wenn<br />

es Fleisch gibt, an anderen Tagen jede aus einem eigenen Schüsselchen.<br />

In Zukunft wird jede geistliche Frau von der Äbtissin nach ihren Bedürfnissen<br />

mit Speise und Kleidung versorgt. Die Zuteilung von einzelnen<br />

Pfründen in Form von Geld, Fleisch, Fisch, Brot und Wein zur persönlichen<br />

Verwendung wird eingestellt. Geld, Kleinode und weltliche Kleider<br />

müssen an die Äbtissin abgeliefert werden, die diese und alle Geldeinnahmen<br />

aus Stick-, Näh- und anderen Arbeiten der Nonnen zum Gemeinwohl<br />

des Konvents verwendet. Ebensowenig dürfen die Frauen Hunde und<br />

andere Tiere halten; die vorhandenen sind abzuschaffen. Ohne Erlaubnis<br />

des Visitators darf keine Nonne die Klausur verlassen, gleich zu welchen<br />

Anlässen, ausgenommen die Äbtissin und die Amtsfrauen, um sich um<br />

die Güter, den Kornkasten usw. zu kümmern, jedoch nie alleine. Keine<br />

weltliche Person darf die Klausur betreten. Die Verwandten der Konventualinnen<br />

werden zukünftig außer halb der Klausur untergebracht und<br />

verköstigt. Im übrigen rechnet man damit, daß sie genügend Einsicht<br />

besitzen, um nicht lange auf Kosten des Klosters zu verweilen. Zur<br />

Entlastung der klösterlichen Finanzen sollen statt weltlichem Personal<br />

vermehrt Laienschwestern aufgenommen werden, um den geistlichen<br />

Frauen zu dienen. Die Zahl der Chorfrauen hat sich nach den wirtschaftlichen<br />

Gegebenheiten des Klosters zu richten. Die älteren Frauen sollen<br />

die jungen in der klösterlichen Zuclit unterweisen. Verlangen sie aber<br />

Unbilliges, so werden sie im täglichen Kapitel öffentlich bestraft. Die<br />

Tischlesungen müssen in deutscher Sprache abgehalten werden. Bücher<br />

werden nur zugelassen, wenn der Visitator die Genehmigung selbst unterschrieben<br />

hat. Die Teilnahme am Gottesdienst ist für alle Nonnen mit<br />

Ausnahme von Äbtissin und Amtsfrauen bei dienstlicher Verhinderung<br />

obligatorisch. Jede Frau muß an allen hohen Festen, an den Sonntagen in<br />

den Fasten und im Advent und außerdem alle 15 Tage kommunizieren.<br />

Alle gestifteten Messen sind abzuhalten, neue Stiftungen aber bedürfen<br />

der Erlaubnis des Visitators.<br />

Die Haltung der salemischen Frauenabteien in Oberschwaben zur<br />

Reform wurde wesentlich von der sozialen Zusammensetzung ihrer Konvente<br />

bestimmt. Noch im 16. Jahrhundert verstanden sie sich als dem Adel<br />

vorbehaltene Klöster und waren großenteils niederadlig und patrizisch<br />

geprägt. In der Praxis trat freilich im Lauf des Jahrhunderts ein sozialer<br />

Wandel ein, der dazu führte, daß <strong>Wald</strong>, Heiligkreuztal und Gutenzell den<br />

Charakter von Domänen des Adels und Patriziats bewahrten, während

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