13.12.2012 Aufrufe

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 17. Innerklösterliches Leben 291<br />

den Äbtissinnen anempfohlen, mit Speise und Trank nicht zu geizig<br />

umzugehen (Statuten von 1627). Während des Essens wurde vorgelesen,<br />

anschließend begab sich der Konvent in die Kirche, wobei er auf dem<br />

Weg das Miserere sprach (ebenda). Ausführlich befassen sich die Konstitutionen<br />

der Frauenklöster in der oberdeutschen Zisterzienserkongregation<br />

aus dem ersten Viertel des 18. Jahrhunderts mit den verschiedenen im<br />

Refektorium zu beachtenden Vorschriften: Grundsätzlich mußten alle Konventsfrauen<br />

am ersten Tisch teilnehmen. Nur ausnahmsweise und in begründeten<br />

Fällen durften Nonnen, die etwa wegen ihrer Dienstpflichten<br />

bei Tisch verhindert waren (wie z. B. die Leserin und die Aufwärterinnen)<br />

mit Erlaubnis der Priorin zum sogenannten Nachtisch gehen. Zu dieser<br />

zweiten Mahlzeit für die Nachzügler, die nicht über eine Stunde ausgedehnt<br />

werden durfte, wurden die Tische so gedeckt, daß an jeder Tafel nur zwei<br />

Personen und zwar an den Ecken saßen. 1745 befahl der Salemer Visitator<br />

in seiner Visitations-Charta, daß die Laienschwestern zusammen mit den<br />

Chorfrauen am selben Tisch dasselbe Essen zu erhalten hatten. Um keine<br />

weltlichen Sitten einreißen zu lassen, mußten laut der Konstitutionen für<br />

die Frauenklöster nach altem Ordensbrauch die Speisen mit bei den Händen<br />

genommen und die Trinkgeschirre mit beiden Händen angesetzt werden.<br />

Die Speisen, die einheitlich und nicht nach dem individuellen Geschmack<br />

und Wunsch der einzelnen Konventualinnen zubereitet werden mußten,<br />

waren mit geistlicher Eingezogenheit und in Dankbarkeit gegen Gott zu<br />

genießen, nicht etwa eilfertig und grob hinunterzuschlingen. Damit das<br />

Stillschweigen gewahrt blieb, sollten für die Anforderungen und das<br />

Herbeitragen der Speisen die gebräuchlichen Ordenszeichen eingeführt<br />

werden. Beim Servieren mußten sich die das Essen reichende und die es<br />

empfangende Frau voreinander verneigen. Die bei Tisch präsidierenden<br />

Oberen hatten Geschwätz, Gelächter, unnötige Gebärden und vorwitziges<br />

Hin- und Herschießen der Augen zu unterbinden. Erlaubten sie das Reden<br />

bei Tisch, so mußte diese Rekreation zur Erquickung von Gemüt und<br />

Leib genutzt werden, nicht aber zu nachteiligen Reden, durch die Gott<br />

und der Nächste beleidigt würden. Geschrei und Zank waren zu vermeiden.<br />

Am Bernhardstag wurde weder am Mittags- noch am Abendtisch<br />

vom Schweigegebot dispensiert. Die zum Tischdienst bestimmten Frauen<br />

mußten ihre Pflichten persönlich ausüben. Nur Schwache und Ältere<br />

durften mit Erlaubnis ihrer Oberen Ersatzpersonen beauftragen. Sie und<br />

die Vorleserin nahmen vor Tisch nur die Suppe ein, blieben vom Beginn<br />

bis zur Beendigung ihres Dienstes im Refektorium und aßen selbst erst<br />

am Nachtisch. Als Tischleserin wurde eine Frau ausgesucht, die die Fähigkeit<br />

zur Auferbauung besaß. Fehler, die ihr beim Lesen unterliefen,<br />

korrigierte die Vorsitzende, besonders bei jungen Frauen, um zu verhin-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!