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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 38. Katalog der Pfründner und Pfründnerinnen 627<br />

<strong>Wald</strong> das gesamte Vermögen. - Bastians Vetter, Urban Herman, kaufte<br />

sich 1548 von Kloster <strong>Wald</strong> ebenfalls eine Pfründe.<br />

Christina Göchin, 11. Dezember 1542-8. Februar 1557 (GenLand-<br />

ArchK 225/379, U 11. Dez. 1542; StadtArchÜberlingen 81 a,7,8, 2275),<br />

kaufte zusammen mit ihrem Mann Bastian Herman (s. 0.) am<br />

11. Dezember 1542 eine Pfründe im <strong>Wald</strong>er Haus zu Überlingen. Nach<br />

dem Tod Bastians heiratete sie den Überlinger Bürger Klaus Vischer,<br />

verzichtete auf ihre Pfründe und gab den Pfründbrief an das Kloster<br />

zurück. Da Christinas zweite Ehe den Bestimmungen des Pfründbriefs<br />

widersprach, hatte das Kloster Ansprüche an sie, ließ diese nach<br />

Aufgabe der Pfründe aber fallen.<br />

Urban Herman, 9. Januar 1548 (U 766). Der Vetter des 1542 verpfründeten<br />

Bastian Herman und seine Frau Margarethe Geßler kauften am<br />

9. Januar 1548 von Kloster <strong>Wald</strong> um 150 lb pf eine Pfründe, kauften<br />

sich von der Leibeigenschaft Kloster Salems los und zahlten ihren vier<br />

Töchtern das Erbteil im voraus aus. Sie verpflichteten sich, entweder<br />

in das <strong>Wald</strong>er Haus nach Überlingen oder auf den Eigenbauhof nach<br />

Tautenbronn zu gehen oder sich in eines der drei Klosterämter Kaufmann,<br />

Pfistermeister und Keller einsetzen zu lassen. Da sie jedoch die<br />

Maierschaft in Tautenbronn bevorzugten, wurden sie zunächst dorthin<br />

als Maier geschickt. Urban mußte den Hof mit dem Gesinde und den<br />

Dienstleuten persönlich bewirtschaften, Margarethe als Maierin Küche,<br />

Fleisch, Butter, Salz usw. besorgen, den Mägden die Arbeit "im Stall,<br />

in den Krautgärten und beim Spinnen zuweisen und Butter sowie<br />

Geflügel an das Kloster abliefern. Dafür erhielten sie als jährliches<br />

Leibgeding 22 Eimer Wein, 14 Hühner, sechs alte Hennen, drei Viertel<br />

Eier, 18 Karpfen, je ein Paar bis an die Knie reichende Stiefel und ein<br />

Paar niedere Schuhe, wöchentlich 14 Laibe Konventsbrot und durften,<br />

solange sie in Tautenbronn waren, ein junges Schwein mit den Klosterschweinen<br />

bis in den Herbst laufen lassen. Sollten sie von Tautenbronn<br />

abgezogen werden, erhielten sie zusätzlich Holz und Zugemüse<br />

wie eine Konventsfrau. Nach dem Tod eines Ehepartners verfiel die<br />

Hälfte des Leibgedings, und für den Toten wurden Begängnis, Siebter,<br />

Dreißigster und Jahrtag gefeiert. Nach dem Tod Urbans mußte Margarethe<br />

in die Pfründe nach <strong>Wald</strong> ziehen, wo sie bei den anderen<br />

Pfründnern in der Bruderstube ihre Pfründe erhalten würde und angewiesene<br />

Arbeiten ausführen mußte. Bei einer Wiederverheiratung<br />

des überlebenden Ehepartners ohne klösterliche Erlaubnis war die<br />

Pfründe verfallen. <strong>Das</strong> jüngste Töchterlein Margret durfte mit nach<br />

Tautenbronn ziehen und aus der elterlichen Pfründe ernährt werden,<br />

doch mußte es sich aus eigenen Mitteln kleiden und entsprechend

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