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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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250 4. Verfassung<br />

Fürst Maximilian hatte sich schon nach der geheimgehaltenen Äbtissinnenwahl<br />

beim Gubernator der ober- und vorderösterreichischen Lande<br />

über Klost.er <strong>Wald</strong> beschwert und ihm die Verletzung der in den österreichischen<br />

Lehensinvestituren den Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen<br />

verliehenen Rechte vorgeworfen. Für das Kloster waren die Sigmaringer<br />

Demonstrationen hoheitlicher Macht der Auslöser für eine Klage beim<br />

oberösterreichischen Gubernator. Dabei berief es sich ausdrücklich auf die<br />

Oberschutzherrschaft Österreichs über <strong>Wald</strong>. Vor allem die Vorfalle auf<br />

dem Klosterhof, die <strong>Wald</strong> als Mißbrauch der vogteilichen und hochobrigkeitlichen<br />

Rechte betrachtete, boten dem Kloster die Ausgangsposition,<br />

um von Österreich eine prinzipielle Entscheidung über die rechtliche<br />

Stellung der Abtei zur Grafschaft Sigmaringen zu fordern. <strong>Wald</strong> vertrat<br />

jetzt Ziele, die entschieden über die bis dahin geäußerten Vorstellungen<br />

hinausgingen: Die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen hätten die ihnen<br />

verliehene Afterschirmvogtei über <strong>Wald</strong> verwirkt, weil sie das Kloster<br />

unablässig bedrückten. Deshalb sei der Sigmaringer Schutz zu kassieren.<br />

<strong>Das</strong> Erzhaus Österreich besitze als Nachfolger des Reichs und der Herzöge<br />

von Schwaben rechtmäßig die Schutzherrschaft über <strong>Wald</strong> und werde vom<br />

Kloster als alleiniger Schirmvogt anerkannt. Es solle deshalb jetzt seinen<br />

bisherigen Oberschutz in die unmittelbare Schirmherrschaft umwandeln.<br />

Sämtliche Rechte der Grafschaft Sigmaringen, die aus der Vogtei, der<br />

hohen Obrigkeit und der Forsthoheit entspringen, wolle das Kloster<br />

ablösen. Als Alternative zu diesen Maximalforderungen könne die Zisterze<br />

allenfalls eine Regelung akzeptieren, die zumindest die Sigmaringer Kastenvogtei<br />

abschaffe, die verbleibenden Schirmrechte einschränke und die<br />

sigmaringische Schutzherrschaft ausdrücklich unter den österreichischen<br />

Oberschutz stelle sowie Abgaben und Leistungen des Klosters deutlich<br />

reduziere bzw. ganz ablöse. Mit diesen Forderungen waren die Anliegen<br />

WaIds in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts unmißverständlich artikuliert:<br />

<strong>Das</strong> Kloster wollte ganz aus dem Grafschaftsverband mit Sigmaringen<br />

ausscheiden und bezog deshalb hinter Österreich, dem Widerpart<br />

der Grafschaftsinhaber, Stellung. Einen weiteren Schritt in die Richtung<br />

einer Lösung von Sigmaringen vollzog das Kloster 1683, als es in die<br />

österreichische Landsässigkeit eintrat und - wenn auch nur für wenige<br />

Jahre - auf eigenen Wunsch eigener schwäbisch-österreichischer Landstand<br />

wurde. Damit hatte <strong>Wald</strong> zwar seine Position gegenüber Sigmaringen<br />

in nicht zu unterschätzendem Maße gestärkt und sich de facto der österreichischen<br />

Landesherrschaft unterworfen, die Vogteifrage war dadurch<br />

aber nicht entschieden. Dies tat erst ein Vertrag, der 1692 unter Vermittlung<br />

einer Kommission des oberösterreichischen Geheimen Rats den Prozeß<br />

WaIds gegen Sigmaringen in der Form eines gütlichen Vergleichs abschloß

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