13.12.2012 Aufrufe

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 22. Almosen 339<br />

1664/6519 fl. 1794/95 beliefen sich die klösterlichen Almosen auf ca. 345 fl,<br />

darunter rund 149 fl für Emigranten, die vor der Revolution aus Frankreich<br />

geflüchtet waren, 1790/91 die Spenden an geistliche Institutionen, an die<br />

Stadt Überlingen und einzelne ihrer Bürger wegen eines mit Überschwemmungen<br />

verbundenen Wetterschlags, an arme Schüler und an andere arme<br />

Personen unterschiedlichsten Standes auf rund 522 fl.<br />

Mit der praktischen Tatigkeit der Almosenausteilung war der sogenannte<br />

Häuslemann betraut, der 1712 genannt wird 1). An ihn wurde 1735<br />

(StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 12 S.342) die Almosenverteilung als<br />

weltlicher Dienst zusammen mit dem Bettelhäusle vergeben. Letzteres<br />

stand innerhalb des Klosterbezirks beim Haupttor und wurde deshalb auch<br />

Torhäusle genannt (StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 12 S. 402). Der Dienstvertrag<br />

von 1735 verpflichtete den Almosenausteiler und seine Frau, das<br />

aus Geld, Mehl und Brot bestehende Almosen sorgsam zu verwahren und<br />

es gleichmäßig und nur an wirklich Bedürftige auszuteilen. <strong>Das</strong> Almosen<br />

durfte von den Armen nur einmal täglich und zwar beim Torhäusle<br />

gefordert und abgeholt werden (vgl. auch StaatsArchSig Ho 157, D 98<br />

Bd 12 S.402). Fremde Bettler durften sich nicht zu lange auf dem Klosterhof<br />

aufhalten. Die armen Untertanen des Klosters erhielten die Reste<br />

des Essens, das die klösterlichen Handwerker und Knechte übriggelassen<br />

hatten, die fremden Armen aber waren davon ausgeschlossen. 1760 wurde<br />

der Almosenausteiler oder Bettelvogt entlassen und die Ausgabe des<br />

Almosens künftig an der Pforte eingerichtet (StaatsArchSig Ho 157, D 98<br />

Bd 20 S. 118). Die Aufsicht über die Almosen hatte die Portnerin (vgl.<br />

Konventsliste von 1788: 78,274).<br />

Neben diesen laufenden Spenden teilte Kloster <strong>Wald</strong> jährlich am Gründonnerstag<br />

ein großes Brotalmosen aus. Über seinen Ursprung wußte die<br />

Abtei in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts keine sichere Auskunft<br />

zu geben (1765: 156,2. 1786: StaatsArchSig Ho 157, Neuverz. AktenIl<br />

2998). Weil Nachforschungen im Archiv und die Durchsicht der Stiftungsbriefe<br />

sowie des Seelbuchs keine Anhaltspunkte zutage gefördert hatten,<br />

war man der Ansicht, daß diese Gründonnerstagsspende nie gestiftet<br />

worden, sondern vermutlich aus einer auf den Ordensstatuten beruhenden<br />

Observanz entstanden sei. Notizen von 1742 und aus der zweiten Hälfte<br />

des 18. Jahrhunderts (78,240) freilich datieren die Anfange dieses Almosens<br />

in das Jahr 1662 und geben an, im Zusammenhang mit einer damaligen<br />

Neuorganisation der älteren Jahrtage habe man die für den Konvent<br />

bestimmten Stiftungen an Geld, Wein und anderem aufgehoben und statt<br />

1) StaatsArchSig Ho 157, D 98 Bd 6 S. 145; vgl. auch ebenda Bd 12 S.420;<br />

FAS, <strong>Wald</strong>er Rechnung 1715/1716.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!