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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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112 4. Verfassung<br />

tafeln mit aufgenommen, die zu Repräsentationszwecken im Kloster aufgehängt<br />

wurden und sich heute noch in <strong>Wald</strong> befmden (vgl. § 3,5).<br />

Über die im Alltag herrschenden zwischenmenschlichen Beziehungen<br />

zwischen Frauen und Schwestern schweigen die <strong>Wald</strong>er Quellen völlig.<br />

Erst kurz vor dem gänzlichen Aussterben des Konvents Mitte des<br />

19. Jahrhunderts gibt die Haltung der letzten Chorfrau Aufschluß über<br />

ihr persönliches Verhältnis zu einer Laienschwester. Sie lehnte es nämlich<br />

ab, das Kloster wie geplant zu verlassen, weil es ihrer moralischen Pflicht<br />

zuwiderlaufe, die letzte noch lebende Laienschwester bei deren ständiger<br />

Kränklichkeit zu verlassen t).<br />

Nicht etwa Ruhe und Müßiggang durften die Schwestern laut den<br />

Konstitutionen der Frauenklöster im Orden suchen, sondern sie sollten<br />

den Nutzen der Klöster fördern. Deshalb mußten sie alle anfallenden<br />

Arbeiten, auch die körperlich schweren, verrichten. Unter anderem wurden<br />

sie abwechselnd als Wochnerin eingeteilt und hatten dann die Redstube<br />

winters alle acht Tage, sommers alle 14 Tage zu putzen, die Küche einmal<br />

wöchentlich und die Schlafräume und Kreuzgänge einmal im Monat. Die<br />

Reinigung mußten sie so früh am Morgen vornehmen, daß die Chorfrauen<br />

in der Vesper nicht vom aufsteigenden Staub und von der Feuchtigkeit<br />

belästigt wurden. Außerdem gehörten die Säuberung des Geschirrs und<br />

sämtlicher Gänge zu ihren Obliegenheiten. Nur bei Krankheit oder in<br />

Ausnahmefallen befreiten die Oberinnen vom Holztragen und anderen<br />

anstrengenden Arbeiten. Sonst mußten die Schwestern einander bei ihren<br />

Pflichten unterstützen und notfalls füreinander einspringen.<br />

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde, analog zur Betrauung<br />

einer jeder Chorfrau mit einem Klosteramt, jede Konversschwester<br />

in <strong>Wald</strong> für eine bestimmte Aufgabe eingeteilt. Am häufigsten waren sie<br />

anscheinend in den verschiedenen Küchen des Klosters, nämlich in der<br />

Konventsküche, der Abteiküche, der Gastküche und der Gesindeküche,<br />

als Köchinnen tätig. Daneben treten sie als Unterapothekerinnen, Unterkellermeisterinnen<br />

und Kustoreischwestern unter der Oberleitung einer<br />

Chorfrau auf und als Bäckereiaufseherinnen, Portnerinnen, Weberinnen,<br />

Konvents- und Abteischwestern (vgl. § 11,3 und § 32). Im 14. Jahrhundert<br />

war es vielleicht eine Konversschwester, die das Amt der Gastmeisterin<br />

innehatte (Mechthild die Gastmeisterin 1347). Im 17. Jahrhundert wurden<br />

Laienschwestern - Chorfrauen zwar auch, aber anscheinend eher ausnahmsweise<br />

- gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges zum Geldsammeln<br />

t) Fürstl. Rentamt <strong>Wald</strong> an Fürst!. Hohenzoll. Hofkammer Sigmaringen<br />

10. Dez. 1851: FAS, Fürstl. Hohenzoll. Hofkammer Sigmaringen, euverz. Akten<br />

24334.

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