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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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264 4. Verfassung<br />

Vielleicht war dieses Siegel, analog zur Entwicklung des Äbtissinnensiegels,<br />

ursprünglich als kleineres Siegel neben dem alten Konventssiegel<br />

gedacht, denn im Jahr 1642 (U 1010) wird es das mindere Siegel des<br />

Konvents, 1673 und 1680 das Konventssekretsiegel (U 1044, U 1053) und<br />

1685 Petschaft (U 1062) genannt. Tatsächlich aber wurde es als das übliche<br />

Konventssiegel verwendet und an anderen Stellen auch so bezeichnet<br />

(U 1015, U 1104, U 1112). Selbst als seit Anfang der fünfziger Jahre des<br />

17. Jahrhunderts ein weiteres Siegel auftaucht, das in der Korroboratio<br />

durchweg als Konventssiegel angekündigt wird, kann in der Praxis keine<br />

abgestufte Siegelführung festgestellt werden.<br />

<strong>Das</strong> seit den fünfziger Jahren des 17. Jahrhunderts nachweisbare Konventssiegel<br />

wurde neben dem Rundovalsiegel von 1642 geführt, aber<br />

seltener benützt. Es ist ein Rundsiegel mit 3,4 cm Durchmesser und trägt<br />

auf einem mit Ranken belegten Hintergrund die auf Halbmond und<br />

Wolken schwebende Halbfigur Mariens, die sich dem Kind auf ihrem<br />

linken Arm zuwendet und es mit ihrem rechten umfaßt, während das Kind<br />

den Hals der Mutter umschlingt. Beide Figuren sind mit einem Heiligenschein<br />

geschmückt. Umschrift: SIGILLVM CONVENTVS IN WALD<br />

(U 1022, U 1069, U 1106).<br />

Ein drittes Siegel ist aus dem Jahr 1715 bekannt. Hier steht im<br />

Strahlenkranz die Madonna in voller Größe auf der Mondsichel, hat in<br />

der Rechten ein Szepter und auf dem linken Arm das Kind, das in der<br />

linken Hand die Weltkugel mit dem Kreuz hält. Die Umschrift des rundovalen<br />

Siegels (2 cm hoch, 1,7 cm breit) ist fast ganz zerstört, nur das<br />

Wort SIGIL[LVM] kann noch eindeutig gelesen werden (U 1099).<br />

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gebrauchte der Konvent<br />

gelegentlich ein Siegel, das nach Auskunft seiner Umschrift eigentlich ein<br />

Äbtissinnensiegel war, allerdings nie in deren Verwendung gefunden werden<br />

konnte. Im Gegensatz zu allen bisher üblichen Konventssiegeln ist<br />

dieses rundovale Siegel (2,4 cm hoch, 2,2 cm breit) ein Wappensiegel, das<br />

im Schild den Zisterzienserbalken führt mit Helm und Helmdecken sowie<br />

als Helmzier die thronende, gekrönte Madonna im Strahlenkranz, rechts<br />

das Szepter haltend und links das Kind tragend, das den Hals der Mutter<br />

umfaßt. Umschrift: S(ANCTI) BERNHARD(I) ORD(INIS) ABBTISSIN<br />

DES GOTTSH(AUS) WALD 1). Wie es zu der merkwürdigen Übertragung<br />

dieses Siegels kam, ist bislang nicht geklärt.<br />

Ein eigenes Priorinnensiegel existierte offenbar nicht. Soweit die<br />

Priorin als Mitsieglerin angekündigt wird, tritt sie gemeinsam mit dem<br />

1) U 1130, U 1132. StaatsArchSig Ho 157, U 14. Mai 1805. Ebenda D 34:<br />

Revers 15. Apr. 1768.

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