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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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212 4. Verfassung<br />

sen. Bedingt durch die Paternitätswechsel im 18. Jahrhundert wurden sie<br />

seit 1753 von Mönchen aus Kaisheim, seit 1762 von Kapitularen aus<br />

Tennenbach abgelöst. In der Neuzeit erhielt der <strong>Wald</strong>er Beichtvater Befugnisse<br />

auch im weltlichen Bereich, insbesondere nach Errichtung der<br />

Statuten der oberdeutschen Zisterzienserkongregation 1626/27 (vgl.<br />

§ 13,1 bund 1 c).<br />

Wie über den Beichtvater, suchte und erlangte der Salemer Abt auch<br />

über den weltlichen Oberbeamten WaIds maßgeblichen Einfluß auf die<br />

Verwaltung der Temporalien des Klosters. Hier zog er die Ernennung,<br />

Vereidigung und Entlassung des (Ober)Amtsmanns an sich. In welcher<br />

Weise der Abt von Salem anfanglieh sein Genehmigungsrecht bei der<br />

Anstellung des waldischen Leiters der Wirtschafts-, Verwaltungs-, Polizeiund<br />

Justizangelegenheiten, des sogenannten Kaufmanns oder Amtmanns,<br />

wahrnahm, ist aus den Quellen nicht zu erfahren. Erst aus der zweiten<br />

Hälfte des 16. Jahrhunderts gibt es Hinweise, daß er nicht mehr gewillt<br />

war, die damals üblichen, von der Äbtissin in eigener Machtvollkommenheit<br />

vorgenommenen Anstellungen, Vereidigungen und Entlassungen weiterhin<br />

zu dulden. Vielmehr stellte sich Abt Matthäus Roth 1578 unter<br />

Berufung auf die Ordens definitionen und auf das Konzil von Trient auf<br />

den Standpunkt, daß die Beamten in den Frauenklöstern allein nach Willen<br />

und Gutdünken ihrer geistlichen Oberen und Ordinarien sollen angenommen und<br />

geurlaubt werden. Er betrachtete die Beamten in den Frauenzisterzen seiner<br />

Visitationszuständigkeit als seine gelobten und geschworenen Diener und erinnerte<br />

daran, daß sie früher zu Zeiten seiner Vorgänger regelmäßig am<br />

Christabend nach Salem gekommen seien und einem Herrn Prälaten ... auf<br />

seinen Dienst und Befehl gehorsamlich gewartet hätten. Diesen alten, in den<br />

letzten Jahren aber aus der Übung gekommenen Brauch wollte er wieder<br />

einführen (GenLandArchK 65/252 BI. 10 f., 11 v., 62 r.; R S. 387 f.).<br />

Über die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen WaIds zu Salem,<br />

soweit sie den Bereich der Temporalien betrafen, ist bis in das 16. Jahrhundert<br />

hinein wenig Genaues bekannt. Die anfangs engen Bindungen<br />

scheinen sich im Lauf der Zeit gelockert zu haben. Seit den siebziger<br />

Jahren des 16. Jahrhunderts ist die Tendenz zur Wiederbelebung ursprünglicher<br />

Vorschriften und zur Stärkung der Ordinariatsgewalt des Vaterabts<br />

in den Frauenzisterzen Oberschwabens zu beobachten. Sie steht in Zusammenhang<br />

mit dem Konzil von Trient und den Bemühungen zur Reformierung<br />

dieser Zisterzienserinnenabteien. In der Diözese Konstanz begann<br />

die Diözesansynode von 1567, die tridentinischen Reformvorschläge in die<br />

Wirklichkeit umzusetzen 1). <strong>Das</strong> Generalkapitel des Zisterzienserordens<br />

1) M. HUBER, Die Durchführung der Tridentinischen Reform in Hohenzollern<br />

1567 -1648 (HohenzJhefte 23. 1963 S. 2).

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