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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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198 4. Verfassung<br />

doch dürften auch in diesem Betrag die Kosten sowohl für Einschlauf als<br />

auch für Ausfertigung enthalten gewesen sein. Maria Franziska Keller<br />

(1724 - 1772) erhielt für den Einschlauf 400 fl sowie Zinn, Besteck, Silberkanne,<br />

Schmuck, Leinwand, Flachs und Bettzeug. Ende des<br />

17. Jahrhunderts berechnete <strong>Wald</strong> die Kosten für die Ausfertigung (vermutlich<br />

samt Einschlauf) auf 400-500 fl (Äbtissin am 22. Aug. 1697:<br />

78,199), und Anfang des 18. Jahrhunderts war ein Betrag von 500 fl für<br />

Ausfertigung und Einschlauf üblich (vgl. Maria Antonia von Rekordin,<br />

1710-1749: 78,207). Im Jahr 1775 galten 500 fl als die in <strong>Wald</strong> althergebrachte<br />

Aussteuersumme (Bericht an die vorderösterreichische Regierung<br />

6. Okt. 1775: 78,178). Dieser Betrag wurde aber keineswegs immer bezahlt:<br />

Die Nonne Maria Benedikta Haiss (1774-1829) brachte eine Aussteuer<br />

im Wert von nur 300 fl mit, für die Anschaffung von Maria Augustina<br />

Merks (1776-1818) Aussteuer wurden 60 fl zugesagt. Laienschwester<br />

Maria Ursula Bergmanns (1729 -1768) Aussteuer hatte dagegen folgenden<br />

Umfang: 250 fl Bargeld, ein angemachtes Bett mit Ober- und Unterbett,<br />

ein Pfulben, zwei Kissen, sechs Leintücher, Umhänge für die Bettstatt,<br />

zwölf Hemden, zwölf Schürzen, zwölf Tischservietten, zwölf Schnupftücher,<br />

sechs Paar leinene und zwei Paar weiße gestrickte Wollstrümpfe,<br />

sechs Schlafhauben, zwei Paar Schuhe, ein Paar Pantoffeln, ein Teppich<br />

auf den Tisch, ein Kruzifix samt zwei Tafeln, ein Silberlöffel mit Messer<br />

und Gabel nach Gutdünken, ein Krüglein, sechs Zinnteller, ein Zinnhandgießfaß,<br />

ein Weihbrunnenkessel. Der Vater der Konventualin Maria<br />

Juliana Mayer (1730-1772) gab für seine Tochter aus (78,220): Zisterzienserbücher<br />

23 fl 49 kr, Schreinerarbeit 40 fl 50 kr, weiße Leinwand 6 fl<br />

30 kr, Schlosser- und Zinngießerarbeit 12 fl 57 kr 6 h, Kürschnerarbeit<br />

25 fl 15 kr, ein weißes Woll tuch für den Habit 32 fl, zwölf Paar Sommerund<br />

zwei Paar Winterstrümpfe 9 fl 12 kr, eine vergoldete Silberkanne 51 fl<br />

und ferner anscheinend noch weiteres Einschlauf- und Ausfertigungszubehör<br />

entweder in natura oder in Geld.<br />

<strong>Das</strong> Heiratsgut bestand aus Bargeld. Nur ausnahmsweise brachten<br />

die Frauen ersatzweise Liegenschaften mit, wie die Chorfrau Maria Ursula<br />

Frey (1654-1673). Häufig war es mit Einschlauf, Ausfertigung, Erbe und<br />

Kosten für Einkleidung und Profeß in einer Geldsumme verbunden, so<br />

. daß die Höhe des eigentlichen Heiratsguts nicht immer festzustellen ist.<br />

Theoretisch sollte das Heiratsgut dem Erbteil der Nonne entsprechen. Auf<br />

jeden Fall aber versuchte <strong>Wald</strong>, den Umfang des mutmaßlich zu erwartenden<br />

Erbes bzw. die Hinterlassenschaft bereits verstorbener Eltern seinen<br />

Forderungen zugrundezulegen. Deshalb wurden Heiratsgut und Erbe<br />

normalerweise in einer Summe bezahlt und als synonyme Begriffe verwendet.<br />

Bezeichnenderweise fühlte sich das Kloster hintergangen, weil der

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