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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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234 4. Verfassung<br />

Aufgrund des von der Ordenskommission eingereichten Berichts legte<br />

der Ordensgeneral am 9. Dezember Abt Anselm von Salem nahe, gelegentlich<br />

den Beichtvater aus <strong>Wald</strong> zurückzurufen und das Amt des Pater<br />

immediatus so lange nicht auszuüben, bis Citeaux weitere Anordnungen<br />

treffe. Zugleich beteuerte er, diese Maßnahme würde die Rechte Salems<br />

nicht im geringsten schmälern, er wünsche nur, daß sich die Lage beruhige<br />

(78,225). Da Abt Anselm sich nicht widerspruchslos fügte, erging am<br />

15. Dezember ein zweiter Befehl, gekleidet in die Form einer dringenden<br />

Bitte. Die vorläufige Ausübung der Paternitätsrechte in <strong>Wald</strong> übertrug<br />

der Ordensgeneral am 9. Dezember 1752 dem Abt von Kaisheim, dem die<br />

Äbtissin am 26. Dezember den Eid ablegte (78,225; 78,245; 78,249). Daraufhin<br />

legte Abt Anselm am 11. Januar 1753 demonstrativ die Paternitätsrechte<br />

über alle sieben seiner Visitation anvertrauten Frauenzisterzen<br />

auf alle Zeiten nieder (Aufkündigungsschreiben: 78,225). Der Ordensgeneral<br />

nahm dü! Niederlegung lediglich zur Kenntnis, bestätigte sie aber<br />

nicht. Er betrachtete - was die weitere Entwicklung beeinflußte - die<br />

salemischen Rechte als ruhend, den Abt von Salem ordensrechtlich jedoch<br />

weiterhin als Vaterabt WaIds.<br />

Fürst Josef von Hohenzollern-Sigmaringen unterrichtete Hofkommissar<br />

Vogt von Summerau von der glücklichen Wende und erklärte eine<br />

österreichische Kommission nun für überflüssig (13. Jan. 1753: 78,250).<br />

Sein Hofkanzler Staader hielt dagegen die Entlassung aller Frauenklöster<br />

aus der salemischen Paternität für einen gut inszenierten Schachzug Abt<br />

Anselms. Dieser rechne, da er die Stimmung in Heiligkreuztal, Baindt,<br />

Rottenmünster und Mariahof kenne, damit, daß diese Abteien um die<br />

Weiterführung der salemischen Paternität bitten würden. Mit solchen<br />

Bittschriften aber wolle er sich legitimieren und <strong>Wald</strong> erpressen (Schreiben<br />

30. Jan. 1753: 78,245). Tatsächlich verhielten sich die genannten vier Zisterzen<br />

wie erwartet, während Gutenzell und Heggbach die Aufkündigung<br />

akzeptierten, über einen nach Citeaux entsandten Beauftragten gegen Salem<br />

Klage führten und um einen neuen Visitator baten (Baron Thurn an<br />

Staader 13. Febr. 1753: 78,245) 1).<br />

Eine Zusammenfassung der Klagen WaIds soll abschließend verdeutlichen,<br />

was das Kloster gegen Salem im einzelnen vorbrachte 2): Der<br />

1) L. WALTER, Salem S. 148 und, auf ihm fußend, BECK, Heggbach S. 85 f.<br />

behaupten demgegenüber, auch Gutenzell und Heggbach hätten in Citeaux gebeten,<br />

den Entschluß Salems rückgängig zu machen. <strong>Wald</strong> sei also völlig isoliert gewesen.<br />

Der Umstand, daß Heggbach erst wieder 1765 und Gutenzell überhaupt nicht<br />

mehr zur salemischen Paternität zurückkehrten, weist indes darauf hin, daß sie<br />

Salem ablehnend gegenüberstanden.<br />

2) Herangezogen wurden die Gravamina vom 23. Aug. 1770 (78,225), die

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