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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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244 4. Verfassung<br />

bestätigen, als auch den tennenbachischen Wahl vorsitz zu genehmigen,<br />

blieben erfolglos (78,246). <strong>Das</strong> 1771 abgehaltene Generalkapitel, dem eine<br />

direkt an die Äbteversammlung gerichtete waldische Supplik offenbar gar<br />

nicht vorgelegt wurde, entschied die anstehenden Fragen nicht. Der Ordensgeneral,<br />

der nach der Vermutung Tennenbachs ein Überwechseln<br />

Salems auf die Seite seiner Gegner befürchtete, erklärte, Salem das Paternitätsrecht<br />

nicht entziehen zu können, weil es der Abtei, nicht dem Abt<br />

zustehe. Deshalb versprach Citeaux nur, zu verhindern, daß Abt Anselm<br />

seinen Fuß nach <strong>Wald</strong> setze. Dessen Nachfolger hingegen könnte den<br />

Nonnen vielleicht genehmer sein (Sekretär des Ordensgenerals an Lützel<br />

15. Nov. 1771: 78,246). Noch 1771 bestätigte der Ordensgeneral das schon<br />

1767 (78,190) Abt Anselm Schwab als Spezialkommissar übertragene Wahlpräsidium<br />

in <strong>Wald</strong> (78,267). Auch die böhmisch-österreichische Hofkanzlei,<br />

an die sich Abt Anselm daraufhin wandte, sagte zu, den salemischen<br />

Wahlvorsitz zu unterstützen, und wies die vorderösterreichische Regierung<br />

in Freiburg an, dafür zu sorgen, daß der Beistand des Prälaten von Salem<br />

nicht durch eine beschleunigte Äbtissinnenwahl vereitelt werde (Sept. und<br />

Okt. 1771: 78,190).<br />

Wegen des ungeklärten Wahlpräsidiums wurde der Tod von Äbtissin<br />

Maria Dioskora am 14. Januar 1772 geheimgehalten. Sofort unterrichtet<br />

wurden - gemäß schon zuvor ausgearbeiteter Instruktionen des Abts von<br />

Tennenbach (29. Juli 1771: 78,246) - nur der Vaterabt und die vorderösterreichische<br />

Regierung (78,253; 78,190), der Konvent dagegen erst am<br />

21. Januar. Trotzdem hatte Abt Anselm das Ableben der Äbtissin über<br />

einen eigens mit entsprechenden Erkundungen beauftragten salemischen<br />

Beamten erfahren (78,246). Unverzüglich meldete er bei der vorderösterreichischen<br />

Regierung seinen Rechtsanspruch auf das Wahlpräsidium an<br />

(14. und 28. Jan. 1772: 78,190) und ließ durch einen nach <strong>Wald</strong> entsandten<br />

Beauftragten eröffnen, er werde nun wieder die Paternität in Besitz nehmen.<br />

Der Konvent lehnte freilich seine Ansprüche einstimmig ab, schloß<br />

hinter dem Salemer Boten die Tore (Protokoll des Oberamtmanns<br />

20. Jan. ff.: 78,267) und bat den Ordensgeneral, den Wahlvorsitz entweder<br />

auf den Abt von Tennenbach oder einen anderen, unparteüschen Abt des<br />

Ordens zu übertragen (20. Jan. 1772: 78,225), weil wir Salem ein für allemal<br />

in summo gradu abhorresciren (an Lützel 20. Jan. 1772: 78,225). Tatsächlich<br />

stellte der Ordensgeneral dem Konvent frei, im Falle einer unüberwindlichen<br />

Aversion gegen Salem zwischen den Äbten von Lützel und Tennenbach<br />

zu wählen, wiewohl er eindringlich mahnte, Abt Anselm von<br />

Salem als dem waldischen Pater immediatus den Wahlvorsitz zuzuerkennen<br />

(30. Jan. 1772: 78,267). Entgegen der festen Annahme Citeaux's entschied<br />

sich <strong>Wald</strong> aber für den Abt von Tennenbach, den auch die vorderöster-

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