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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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84 3. Historische Übersicht<br />

nimmt entsprechend der Größe seines neuen Territoriums einen Anteil an<br />

der Bezahlung der Kreisschulden; die in klösterlichen Diensten stehenden<br />

Personen, die der Fürst gegebenenfalls entläßt, erhalten Pensionen; desgleichen<br />

erhalten die Ordensangehörigen, sofern sie säkularisiert werden,<br />

eine ihren bisherigen Einkünften, ihrer Würde und ihrem Alter angemessene<br />

lebenslängliche Pension. Noch am selben Tag ernannte Fürst Anton<br />

Alois den Hof- und Regierungsrat Karl Honorat von Huber zum Zivilkommissar<br />

für <strong>Wald</strong> (F AS, DomänenArchSig, ausgefolgte Akten 151,14<br />

UF 1; StaatsArchSig Ho 80 a, C I 2 a Nr. 27). Er hatte den Auftrag, den<br />

waldischen Etat zu erheben, die Beamten- und Dienerschaft in ihre Aufgaben<br />

einzuweisen und Verbesserungsvorschläge zur Förderung des fürstlichen<br />

Nutzens zu machen. Huber traf am 11. September in <strong>Wald</strong> ein, ließ<br />

sich die bis dahin ergangenen württembergischen Instruktionen aushändigen,<br />

übernahm die württembergischen Inventarlisten über das klösterliche<br />

Vermögen, die er fortführte, versiegelte die Kasse und sperrte die<br />

Fruchtkästen. Da der Keller wegen der Sicherstellung der Verpflegung<br />

nicht geschlossen werden konnte, wurde er unter die Verantwortung<br />

Kempters gegeben.<br />

Huber schloß am 25. September 1806 mit dem Konvent den Pensionierungsvertrag<br />

ab, den Fürst Anton Alois am 27. September ratifizierte<br />

(78,288): Die Äbtissin erhielt jährlich 1500 fl, die Priorin 300 fl, jede<br />

Konventualin 240 fl und jede Laienschwester 200 fl. Die Beträge wurden<br />

vierteljährlich ausbezahlt. Ferner bekam jede Person 1X Mlt. Vesen und<br />

an Holz die Äbtissin 12 Klafter Tannen- und 8 Klafter Buchenholz, die<br />

Priorin 6 Klafter Tannen- und 4 Klafter Buchenholz, jede Konventsfrau 5<br />

Klafter Tannen- und 1 Klafter Buchenholz, jede Schwester 2 Klafter Tannen-<br />

und 1 Klafter Buchenholz, außerdem der Konventsofen und das<br />

Krankenzimmer 15 Klafter Tannenholz. Der Pensionsbezug erlosch mit<br />

dem Todestag eines jeden Konventsmitglieds. Jedoch erhielt der Konvent<br />

ein Quartal der Geldpension noch ausbezahlt, um davon die Kosten für<br />

Beerdigung und Leichenmahl, Gottesdienste und Jahrtage für die Verstorbene<br />

zu bezahlen. Den einzelnen Konventsfrauen wurde der lebenslängliche<br />

Zinsgenuß aus ihren Kapitalien zugesichert. Die Guthaben aus<br />

den eigenen Rekreationsgeldern (Leibgedingen) der Frauen und Schwestern<br />

waren nach vorheriger Liquidierung innerhalb von vier Jahren mit<br />

jeweils einem Viertel des Guthabens an die Berechtigten auszubezahlen.<br />

Dem Konvent wurden zur Nutzung überlassen: 8 Mm. zweimähdige Wiesen<br />

nach eigener Wahl, der Baumgarten hinter dem Brauhaus, die innerhalb<br />

der Ringmauern des Konventsgebäudes gelegenen Plätze und Gärten,<br />

jährlich 360 Stück Strohbündel, 4 MIt. Gasthaber, 6 MIt. Niederreiter und<br />

100 Vtl. Kartoffeln. Von den jährlichen Küchengefallen erhielt der Kon-

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