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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 10. Klostergemeinschaft 95<br />

Novizinnen zu unterhalten; ein Personalstandsverzeichnis mit Name und<br />

Alter einer jeden Chorfrau und Laienschwester sowie mit Angaben über<br />

die von ihnen ausgeübten klösterlichen Verrichtungen und über ihre<br />

körperlichen Gebrechen, um den Bedarf an Neueintritten überprüfen zu<br />

können; einen Bericht über die klösterliche Mitgift der Kandidatinnen.<br />

Diese Unterlagen wurden von der vorderösterreichischen Buchhaltung<br />

geprüft, die anschließend einen Bericht für die Regierung anfertigte<br />

(78,280. Vgl. 78,279). Seit September 1790 durften zudem nur Österreicherinnen<br />

in österreichische Klöster eintreten (78,277).<br />

Am 21. September 1790 traf Kaiser Leopold die Entscheidung, daß<br />

das Profeßmindestalter zwar unverändert mit 24 Jahren festgelegt bleiben<br />

solle, daß die vorderösterreichische Regierung den vorderösterreichischen<br />

Männerklöstern jedoch bereits mit dem abgeschlossenen 21. Lebensjahr<br />

Dispens erteilen dürfe (78,277. 78,280. 78,281). Nun drängte <strong>Wald</strong> zusammen<br />

mit der Frauenzisterze Heiligkreuztal und dem Benediktinerinnenkloster<br />

Urspring vor allem auf die Durchsetzung der unbeschränkten Novizinnenaufnahme<br />

für die Frauenabteien und der Freiheit, auch Nichtösterreicherinnen<br />

zu Äbtissinnen wählen zu dürfen (78,277). Die drei Klöster<br />

sicherten sich die Unterstützung des Fürstabts Gerbert von St. Blasien<br />

sowie der Landstände Schwäbisch-Österreichs und des Breisgaus, und als<br />

diese zum Regierungsantritt Kaiser Leopolds H. im Jahr 1790 Deputationen<br />

nach Wien entsandten, vertraten die Deputierten neben den allgemeinen<br />

Landesangelegenheiten auch die speziellen Interessen dieser Abteien<br />

(78,277. Vgl. Eberl, Urspring S. 191-195). Im November 1790 verfaßten<br />

die drei Frauenklöster eine Bittschrift an den Kaiser und übergaben sie<br />

dem Deputierten Syndikus Baumann zur Eingabe beim Hof. Außerdem<br />

baten sie den Deputierten von Staab, sich dafür zu verwenden, daß das<br />

seit September 1790 bestehende Verbot, Ausländerinnen in österreichische<br />

Klöster aufzunehmen, wieder abgeschafft werde. Hoffnung auf Unterstützung<br />

ihrer Anliegen setzten die Klöster neben Herrn von Staab, der<br />

Landschaftsoffiziant und Kanzleiverwalter sowie Syndikus zu Rottenburg<br />

und zudem ein Vetter der <strong>Wald</strong>er Äbtissin von Kolb war, auch auf den<br />

waldischen Wirtschaftsbeistand Reichsgraf Ernst von Königsegg-Aulendorf<br />

und auf den Freiburger Regierungs- und Kammerrat von Brandenstein,<br />

den Vater einer <strong>Wald</strong>er Novizin. Herr von Brandenstein war nämlich<br />

ein Schwager des Barons Vogt von Summerau, welcher zwar das Referat<br />

für die von der Tiroler Deputation vorgebrachten Anliegen hatte, sich<br />

aber auch der vorländischen Angelegenheiten annahm. An Staab und<br />

Königsegg sandte <strong>Wald</strong> entsprechende Bittschreiben (78,277).<br />

Am 16. März 1791 erklärte Kaiser Leopold auf Drängen der ständischen<br />

Deputierten des Breisgaus und Schwäbisch-Österreichs, jedoch ge-

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