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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 187<br />

Keller dem Hofmeister. Aus dem Keller wurde seit der Mitte des Jahrhunderts<br />

der Baumeister bzw. später Unterbaumeister zu <strong>Wald</strong>, welcher<br />

jetzt nur noch ein untergeordneter Domestike war. <strong>Das</strong> Amt des Hofmeisters<br />

von <strong>Wald</strong> übte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts regelmäßig<br />

der klösterliche Oberamtmann in Personalunion aus. Als nach der<br />

Mitte des 18. Jahrhunderts die Verbindung der beiden Ämter gelöst wurde,<br />

sank das Ansehen des Hofmeisteramts rasch. Sein Inhaber wurde nun<br />

üblicherweise Oberbaumeister genannt. Angestellt, vereidigt und entlassen<br />

wurde der Hofmeister von der Äbtissin (so im 17. Jahrhundert: Staats-<br />

ArchSig Ho 157, A 60. Ebenda, Neuverz.Akten II 3240). Im Jahr 1693<br />

nahm jedoch auch der Abt von Salem als waldischer Pater immediatus<br />

Einfluß auf den Bestallungsvertrag und belegte den Beamten - wie auch<br />

den Oberamtmann - mit einem Diensteid. Die hauptsächlichsten Aufgaben<br />

des Hofmeisters bestanden seit der Mitte des 17. Jahrhunderts darin,<br />

die Bewirtschaftung der Leihegüter zu beaufsichtigen, Landgarbe und<br />

Zehnt einzuziehen und für ihre Verwahrung in den Scheuern zu sorgen<br />

sowie Getreide anzukaufen und zu verkaufen, die klösterlichen <strong>Wald</strong>ungen<br />

zu visitieren, sie und die Fischweiher zu beaufsichtigen, den Holzverkauf<br />

zu kontrollieren, die ihm unterstellten Dienstleute, Handwerker, Taglöhner<br />

und Froner auf dem Klosterhof in <strong>Wald</strong> zur Arbeit anzuleiten und bei<br />

den Verhörstagen auf der klösterlichen Kanzlei das Protokoll zu führen.<br />

Er hatte die Funktion eines Stellvertreters des Oberamtmanns und wurde<br />

1704 zu dessen Mitrat ernannt. Nach der Mitte des 18. Jahrhunderts<br />

unterstanden dem Hof- oder Oberbau meister der beim Kloster gelegene<br />

Bauhof sowie die übrigen in klösterlicher Eigenregie betriebenen Hofgüter.<br />

Der Schaffner ist nur in der Zeit von 1290 bis 1318 bezeugt 1 ). Beide<br />

nachweisbaren Amtsträger waren Laienbrüder. Ein Hofmeister aus dem<br />

Konversenstand tritt 1343 auf (U 218). <strong>Das</strong> Suteramt wird 1339 (U 212)<br />

genannt, das vermutlich damit gleichzusetzende Suterhaus 1365 (U 302).<br />

Es stellte die Schuhe für den Konvent her. Inhaber des Amtes, das ein<br />

Sondervermögen besaß, war der 1322 erstmals erwähnte S u te r m eis t e r<br />

(U 173. Kuhn-Rehfus, Wirtschaftsverfassung S. 74. Vgl. § 32), vielleicht<br />

aber auch die seit 1278 belegten Suter. Bis 1344 lassen sich Laienbrüder<br />

als Suter bzw. Sutermeister nachweisen, danach waren sie wahrscheinlich<br />

Pfründner. Vermutlich war auch der kurz vor 1461 gestorbene Sutermeister<br />

noch ein Pfründner.<br />

Die Stadthöfe, die sogenannten <strong>Wald</strong>erhäuser, in Pfullendorf und Überlingen<br />

unterstanden der Leitung von Hauswirten, Hausmeistern oder<br />

1) Zum Schaffner vgl. R S. 421-422, Namensliste S. 460. Vgl. § 32.

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