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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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426 6. Der Besitz<br />

§ 28. Abhängige Kirchen und Kapellen<br />

1. Übersicht über die Entwicklung<br />

Kloster <strong>Wald</strong> hat offenbar die Inkorporation von Pfarrkirchen in erster<br />

Linie als Instrument zur Herrschaftsintensivierung angesehen, insbesondere<br />

zur Vervollständigung seiner Ortsherrschaft. Grund zu dieser Annahme<br />

gibt die Beobachtung, daß das Kloster sich zwar alle in seinem -<br />

im 15. Jahrhundert voll ausgebildeten - niedergerichtlichen Herrschaftsbezirk<br />

gelegenen Pfarrkirchen inkorporieren ließ, sich dagegen um die<br />

Inkorporation von anderen Kirchen nicht bemühte. Die einzige außerhalb<br />

der Klosterherrschaft gelegene Pfarrkirche in Göggingen, die <strong>Wald</strong> wenigstens<br />

eine Zeitlang inkorporiert war, gab es nach kurzer Zeit wieder<br />

ab .<br />

. Bei der Klostergründung gelangte die Pfarrkirche in <strong>Wald</strong> an die<br />

Nonnen, 1259 bzw. 1280 die Kirche von Walbertsweiler, 1383 die Kirche<br />

von Kappel und 1412 die von Dietershofen. Innerhalb der Klosterherrschaft<br />

war die Äbtissin im 17. und 18. Jahrhundert Oberheiligenpflegerin.<br />

Die Seelsorge an den ihm inkorporierten Kirchen ließ Kloster <strong>Wald</strong><br />

von Angehörigen des Weltklerus versehen, die es dem Bischof von Konstanz<br />

präsentierte.<br />

2. Die einzelnen Kirchen<br />

Dietershofen 1): Kloster <strong>Wald</strong> kaufte im Jahr 1412 (U 450, U 451)<br />

von dem Konstanzer Chorherrn Konrad Burg, Propst von St. Johann in<br />

Konstanz, zusammen mit dem Dorf Dietershofen auch das Patronatsrecht<br />

der Pfarrkirche von Dietershofen, deren Wittum und den Kirchensatz.<br />

Eine Urkunde über die Inkorporation der Kirche in das Kloster liegt nicht<br />

vor. Trotzdem wird die Kirche 1466 und 1470 (U 554, U 562) und in den<br />

Registra subsidii charitativi des Bistums Konstanz von 1497 und 1508 (F. Zell<br />

S. 143. K. Rieder S.21) als dem Kloster inkorporiert bezeichnet. Die<br />

Visitationsakten aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nennen die<br />

Äbtissin coJlator bzw. coJlatrix der Kirche (ErzbischArchF, Ha 61). Die<br />

Äbtissin präsentierte die Pfarrer, behandelte sie als Pfarrvikare (vgl. auch<br />

U 562 aus dem Jahr 1470) und reichte ihnen ein jährliches Besoldungsdeputat,<br />

die Kongrua (vgl. auch StaatsArchSig Ho 157, U 11. Nov. 1615.<br />

Ebenda, Neuverz. Akten 11 2681).<br />

1) Vgl. ausführlich R S. 355-362, Pfarrerliste S. 472-475.

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