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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 30. Inventare 449<br />

Wettersegen), die große Kirchenlampe und die große Monstranz an die<br />

fürstlich sigmaringische Regierung nach Sigmaringen abgegeben (F AS,<br />

DomänenArchSig, ausgefolgte Akten 151,14 UF 4). <strong>Das</strong> übrige Abteiund<br />

Kirchensilber, die Pretiosen und das Geschmeide verblieben gemäß<br />

dem Pensionierungsvertrag zwischen Hohenzollern-Sigmaringen und dem<br />

Konvent vom 25. September 1806 (78,288) als fürstliches Eigentum in den<br />

Händen der Äbtissin, die dafür die Verantwortung trug. <strong>Das</strong> Kircheninventar<br />

wurde vom Klosterinventar geschieden und in der Kusterei und in<br />

einer Kammer unter Verschluß gelegt. Die ständig benötigten Gegenstände<br />

bewahrte man in der Sakristei auf l ). Die gesamte Einrichtung an Mobiliar,<br />

Küchen- und Gartengeschirr im Konvents- und Gastgebäude wurde im<br />

Kloster belassen und dem Konvent zur Benutzung übergeben 2). Im Konvents-<br />

und Gastflügel blieben die Räume möbliert. Im Gastflügel durften<br />

die Frauen das Fürstenzimmer (wohl das frühere Prälatenzimmer), das<br />

untere und das obere Sprechzimmer, das anstoßende Bedientenzimmer,<br />

das rote Zimmer und das Kapuzinerzimmer benutzen, sofern sie nicht<br />

gelegentlich von fürstlich sigmaringischen Beamten und Bediensteten belegt<br />

waren. Ein 1822 zusammengestelltes Inventar gibt Aufschluß über<br />

die damals noch in <strong>Wald</strong> vorhandenen Kirchengeräte und -paramente,<br />

Möbel, Geschirr, Gläser, Bestecke, Gemälde und Ziergegenstände (FAS,<br />

Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer Sigmaringen, Neuverz. Akten 24 334). Nach<br />

diesem Zeitpunkt sollen laut Bericht des Rentamts <strong>Wald</strong> von 1851 (F AS,<br />

Fürstl.Hohenzoll.Hofkammer Sigmaringen, Neuverz. Akten 24334) viele<br />

Gegenstände, insbesondere mehrere Silbersachen wie Löffel sowie Schreinerwerk,<br />

verschwunden sein.<br />

Im Januar 1852 übergab die Chorfrau Bühler dem fürstlichen Rentamt<br />

<strong>Wald</strong> die folgenden Gegenstände zur Ablieferung an die fürstliche Hofkammer<br />

in Sigmaringen (F AS, Fürstl.Rentamt <strong>Wald</strong>, Neuverz. Akten<br />

3934): Eine vergoldete Silberkanne mit dem von Würzischen Wappen; eine<br />

vergoldete Silber kanne ohne Wappen; eine Silberkanne mit goldener Einfassung<br />

und einem Wappen; eine Silberkanne mit goldener Einfassung<br />

ohne Wappen; zwei silberne vergoldete Salzgefaße, getriebene Arbeit; eine<br />

kleine ovale Silberschüssel, innen vergoldet, mit einem vierfüßigen Deckel<br />

zum Aufstellen; eine kleine runde Silberschüssel, innen vergoldet, mit<br />

einer Verzierung auf dem Deckel; eine etwas kleinere runde Silberschüssel,<br />

innen vergoldet, dreifüßig; eine ebensolche, noch kleinere Silberschüssel;<br />

t) Bericht des Rentamts <strong>Wald</strong> 24. Juni 1853: FAS, Fürstl. Hohenzoll. Hofkammer<br />

Sigmaringen, Neuverz. Akten 24334.<br />

2) Vgl. Pensioruerungsvertrag von 1806 (78,288) und <strong>Wald</strong>er Rentamtsrechnung<br />

von 1806/07 (FAS, Fürstliches Rentamt <strong>Wald</strong>, Rechnungen).

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