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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 33. Katalog der Konventualinnen 533<br />

erhielten 1565 als Dank für die Schenkung dieser Tante an das Kloster<br />

<strong>Wald</strong> vom Konvent das alte Haus im Kloster zu lebenslänglicher<br />

Benutzung (Seelb. BI. 51 v.), kauften 1565 um 150 fl einen Zins aus<br />

dem Vermögen der Pfarrkirche Dietershofen (U 793) und bestimmten,<br />

daß nach dem Tod der Äbtissin Helena von Reischach 120 fl anzulegen<br />

und der Zins unter den Konvent auszuteilen sei (Seelb. BI. 51 v.).<br />

Nach dem Tod Katharinas setzte Margarethe 1577 ihr Testament auf<br />

(U 827), in dem sie jedem ihrer beiden Brüder Marx und Burkard einen<br />

vergoldeten Silberbecher mit Deckel, Fuß und Wappen Reischach und<br />

Blumenegg vermachte, dem Kloster <strong>Wald</strong> ihre gesamten Zinsbriefe,<br />

wovon ein Kapital von 200 fl samt Zinsen dem Konvent gehören<br />

sollte, sowie ihren hochmäßigen vergoldeten Silberbecher mit Deckel,<br />

Fuß und dem Reischachischen Wappen und dem Abteistab, der Äbtissin<br />

und nach deren Tod dem Konvent ihren Weinberg zu Ahausen,<br />

ferner der Äbtissin einen vergoldeten und mit Reliefs versehenen<br />

Silberbecher, ein Paternoster und ein Ffäederin mit silberbeschlagenem<br />

Kopf und Schild, und ihren drei Basen Katharina und Juliana von<br />

Rappenstein sowie Margarethe von Werdenstein ihre gesamte aus<br />

Kleidern, Kleinodien, Paternoster, Silber-, Zinn-, Messing-, Kupferund<br />

ehernem Geschirr, Bett und Leinwandwäsche, Pfründwein sowie<br />

vier Kammern, einem Winkel in der oberen Stube und einem Khäer<br />

bestehende Hinterlassenschaft vererbte unter der Bedingung, daß diese<br />

sie auch zukünftig bedienen, pflegen und mit ihr zusammen wohnen<br />

und auf die Führung einer eigenen Haushaltung verzichten würden.<br />

10. April 1578, 18. August 1586, 13. Januar 1590 und 1592 bekleidete<br />

sie ein ungenanntes Amt, war 1578 bei der Beschreibung der gräflich<br />

sigmaringischen Rechte in der Klosterherrschaft <strong>Wald</strong> anwesend, als<br />

Amtsfrau 1586 an der gütlichen Beilegung eines Zehntstreits zwischen<br />

<strong>Wald</strong> und dem Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen und 1592 an<br />

der Entscheidung eines Weidestreits beteiligt (U 848, U 870; FAS, <strong>Wald</strong><br />

74,24; 137,3 und Neuverz. Akten 106 und 12856); 21. Januar 1595 war<br />

sie Bursiererin und entschied zusammen mit der Äbtissin einen Triebund<br />

Trattstreit zwischen waldischen Untertanen (StaatsArchSig Ho<br />

157, U 21. Januar 1595). 1592 lieh sie ihrem Vetter Freiherrn Ferdinand<br />

zu Grafeneck und Burgberg, Statthalter des Hofgerichts zu Rottweil,<br />

500 fl. Sie schenkte dem Kloster 1500 fl, dem Konvent 300 fl und der<br />

Kusterei 20 fl und ordnete an, im Grab ihrer Schwester Katharina auf<br />

dem Klosterfriedhof beigesetzt zu werden. Ihr Jahrtag wurde im<br />

Barfüßerkloster in Überlingen begangen (Seelb. BI. 40 v.).<br />

Katharina von Reischach zu Hohenstoffeln, 4. Mai 1554t<br />

21. April 1568 {Seelb. BI. 19 r.; Maurer, Archiv der Freiherren von

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