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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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306 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

den Bemerkungen hauptsächlich auf die Statuten der oberdeutschen Zisterzienserkongregation.<br />

Herangezogen wurden der für die Klosterfrauen<br />

angefertigte Auszug aus den in Kaisheim und Salem 1626 und 1627 in die<br />

endgültige Fassung gebrachten Statuten (GenLandArchK 98/2328), die<br />

vom Provinzialkapitel zu Schöntal 1642 aufgestellten Statuten für die<br />

Klosterfrauen (ebenda), die vom Nationalkapitel zu Rottweil 1654 revidierten<br />

Statuten (ebenda), die Statuten des Nationalkapitels zu Überlingen<br />

von 1659 (ebenda) und die Konstitutionen der Frauenklöster der oberdeutschen<br />

Zisterzienserkongregation aus dem ersten Viertel des<br />

18. Jahrhunderts (GenLandArchK 65/176) sowie die Visitations-Chartae<br />

Salems für seine Frauenklöster von 1745 und 1746 (GenLandArchK 98/<br />

2328).<br />

Tageslauf<br />

Der Tag begann, laut den Kongregationsstatuten von 1654, mit der<br />

Mette. Zu ihr sollte in <strong>Wald</strong> nach den Visitationsanordnungen von Ordensgeneral<br />

Nikolaus Boucherat 1. von 1573 (U 812, U 813) werktags um<br />

vier Uhr, an hohen Festtagen zwischen zwei und drei Uhr, sonntags und<br />

an den Zwölfbotentagen um drei Uhr geläutet werden, während der für<br />

die Klosterfrauen gefertigte Auszug aus den Kongregationsstatuten von<br />

1626/27 halb vier Uhr vorschrieb und die Statuten von 1654 allgemein<br />

halb vier für die gemeinen Tage und zwei Uhr für hohe Feste. Salem<br />

gestattete 1745 den seiner Paternität anvertrauten Frauenklöstern entgegen<br />

den Ordenskonstitutionen, an hohen Festen um drei Uhr, an Sonn- und<br />

Feiertagen um halb vier und an Werktagen um vier Uhr das erste Zeichen<br />

zur Mette zu geben. Nach den Statuten von 1654 folgte dem Cursus<br />

Unserer Frau eine kurze Betrachtung etwa in der Länge von drei kleinen<br />

Psalmen und im unmittelbaren Anschluß daran die Mette de tempore.<br />

Nach den Laudes läutete man in allen Zisterzienserklöstern zur gleichen<br />

Zeit das Ave Maria, wobei nach Ordens brauch nur drei Züge mit der<br />

Glocke gegeben wurden. Der Englische Gruß wurde morgens um sechs<br />

Uhr, mittags um zwölf Uhr und abends nach dem Salve Regina, das die<br />

Komplet abschloß, geläutet. Danach sprach man das Spiritus Sanctus<br />

(Statuten von 1627). Die allmorgendliche Betrachtung entweder in der<br />

Kirche oder in der Meditierstube flng um sechs Uhr an und dauerte bis<br />

halb sieben Uhr (Statuten von 1654). Anschließend begann die Prim. ach<br />

der Prim begab sich der Konvent ins Kapitel. An Sonn- und Feiertagen,<br />

an denen zwei Messen gehalten wurden, folgte aber auf die Prim die<br />

Frühmesse, die immer auf dem Hochaltar gelesen werden mußte. Davor<br />

sang der Konvent im Chor die Antiphon Sub tuum praesidium und darauf

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