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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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98 4. Verfassung<br />

Kurie einen neuen Vorstoß. Sie forderte <strong>Wald</strong> auf, mehrere Wochen vor<br />

dem Eintritt neuer Novizinnen deren Namen, Lebensalter, Geburtsort und<br />

weitere Angaben nach Konstanz zu melden. <strong>Wald</strong> lehnte es rundweg ab,<br />

diese Anordnung zu befolgen, berief sich darauf, daß keine entsprechenden<br />

landesfürstlichen Verfügungen vorliegen würden und berichtete dem vorderösterreichischen<br />

Oberamt Stockach über den Vorfall (12. Aug. 1805:<br />

78,282). 1806 erneuerte das bischöfliche Ordinariat seinen Prüfungsanspruch<br />

von 1802, konnte sich aber auch diesmal nicht gegen die vorderösterreichische<br />

Regierung durchsetzen (Regierung an <strong>Wald</strong> am 9. Juni<br />

1806: 78,178). Zu weiteren bischöflichen Einmischungen kam es nicht<br />

mehr, weil mit der Säkularisation 1806 der neue Landesherr, der Fürst<br />

von Hohenzollern-Sigmaringen, die Aufnahme von Novizinnen für alle<br />

Zukunft verbot.<br />

Der Eintritt einer Kandidatin in <strong>Wald</strong> vollzog sich nach Belegen des<br />

18. Jahrhunderts in mehreren Phasen. Am Anfang stand die briefliche<br />

Kontaktaufnahme der interessierten Eltern, Verwandten oder Mittelspersonen<br />

mit der Äbtissin, wobei grundsätzliche Dinge im voraus geregelt<br />

wurden. Stimmte der Konvent, der von Beginn an an den Verhandlungen<br />

teilnahm, zu, so wurden die Eltern eingeladen, zusammen mit ihrer Tochter<br />

das Kloster zu besuchen und die Kandidatin zu präsentieren, daß man sehe<br />

und gesehen werde und einander gefalle 1). Aus finanziellen Erwägungen konnten<br />

oder wollten nicht alle Familien dieser Einladung nachkommen. Ein Herr<br />

von Kern zog es vor, seine älteste Tochter, ihr Aussehen, ihre Gesundheit,<br />

Erziehung und Ausbildung schriftlich zu schildern, um nicht die 50 Meilen<br />

weite Reise von der Oberpfalz nach <strong>Wald</strong> vielleicht umsonst machen zu<br />

müssen (15. Mai 1760: 78,216). Andere Familien sandten ihre Töchter<br />

alleine zur Präsentation.<br />

Waren die Vorstellung und die vorläufigen Absprachen über die finanzielle<br />

Ausstattung positiv ausgefallen, beschloß das Kapitel die Aufnahme<br />

der Kandidatin und ließ ihr durch die Äbtissin den Vermählungsring<br />

übersenden: So dem Fräulein von Schober am 2. November 1752 (78,254)<br />

und dem Fräulein von Besserer am 9. August 1757 (78,216). Dieser Ring<br />

konnte der Kandidatin mit einer ge.wissen Feierlichkeit überreicht werden,<br />

so als die Oberin der Ursulinen in Neuburg der in ihrem Kloster zur<br />

Ausbildung weilenden Fräulein von Besserer den Ring im Chor und in<br />

Gegenwart der Klosterfrauen an den Finger steckte. Der Ring bedeutete<br />

zwar noch nicht die bindende Zusicherung, die Kandidatin unter allen<br />

Umständen ins Kloster aufzunehmen, er beinhaltete aber die Anwartschaft<br />

auf das Novikiat.<br />

1) So die Äbtissin am 11. Mai 1754 an Herrn von Willemin: 78,256 und an<br />

Herrn von Rekordin am 6. Juni 1708: 78,207.

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