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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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300 5. Religiöses und geistiges Leben<br />

gelegenen Eigenbauhof Steckeln auf (Nachricht von 1728: StaatsArchSig<br />

Ho 157, D 98 Bd 11 S.64).<br />

Arbeit und Freizeit: Die Statuten der oberdeutschen Zisterzienserkongregation<br />

von 1627 ordneten an, daß die Nonnen die Zeit zwischen<br />

den Gottesdiensten und den geistlichen Übungen mit Arbeit auszufüllen<br />

hatten. Diese Tätigkeiten mußten in der Konventsstube (Visitations-Charta<br />

Salems von 1745) ausgeübt werden, und während dessen wurde aus<br />

geistlichen und erbaulichen Büchern vorgelesen. Welcher Art diese Arbeit<br />

sein konnte, geht aus der Visitations-Charta Abt Konstantins von Salem<br />

aus dem Jahr 1745 hervor, in der er bestimmte, die Konventualinnen<br />

sollten sich mit Handarbeiten beschäftigen, mit Spinnen, Nähen, Wirken<br />

und anderem, was die Äbtissin jeweils befehlen würde, oder aber den<br />

Rosenkranz beten. Keinesfalls aber durften sie ganze Nachmittage mit<br />

Spielen zubringen. Daß die <strong>Wald</strong>er Frauen Handarbeiten anfertigten, geht<br />

aus den Geldausgaben für den Einkauf von Gold- und Silberspitzen, Tuch,<br />

Samt, Band zum Sticken, Seide, Atlas, Flor, spanischen Flecklein, gemalten<br />

Gesichtle, Wachsfiguren und anderem mehr in den Klosterrechnungen des<br />

18. Jahrhunderts hervor, die 1794/95 die stattliche Summe von rund 516 fl<br />

betrugen (FAS, <strong>Wald</strong>er Rechnungen), aber auch aus ei1ilem 1772 aufgenommenen<br />

Inventar, das Arbeiten von Klosterfrauen, Arbeitsmaterialien<br />

wie verschiedenartige farbige Taftbänder und weitere Kleinigkeiten zum<br />

Verschenken im Wert von 150 fl aufführt (78,205). Dem Abt von Lützel<br />

übersandte die Äbtissin 1772 als geistliches Angedenken ein dem mirakulösen<br />

Jesuskindlein von Prag nachgebildetes Kindlein, das die Klosterfrauen<br />

eingekleidet und in eine Kapsel gebettet hatten (Schreiben 22. Mai 1772:<br />

78,267). Andererseits übernahmen die <strong>Wald</strong>er Nonnen jedoch die Fassung<br />

der Reliquien ihrer Katakombenheiligen nicht selbst, sondern betrauten<br />

1710 die Dominikanerinnen von Ennetach (78,204) und 1761 zwei Bregenzer<br />

Stickerinnen mit dieser Aufgabe (StaatsArchSig Ho 157, Neuverz.<br />

Akten 11 2173).<br />

Eine wichtige Rolle spielte die musikalische Betätigung. Die Zisterzienser<br />

legten ganz allgemein seit dem 17. Jahrhundert großen Wert auf<br />

Chorgesang und Kammermusik und förderten die Unterweisung der<br />

Ordensmitglieder in Gesang und Instrumentalmusik systematisch. So enthalten<br />

auch die Konstitutionen für die Frauenklöster der oberdeutschen<br />

Kongregation aus dem 18. Jahrhundert die Empfehlung, die Novizinnen<br />

und jungen Klosterfrauen zur Erlernung des Choralgesangs anzuhalten<br />

(v gl. auch die Klausurordnung für die Klosterfrauen). Auch in <strong>Wald</strong> läßt<br />

sich die Wertschätzung von musikalisch gebildeten Kandidatinnen und die<br />

Ausübung von Musik nachweisen (vgl. § 23).

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