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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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180 4. Verfassung<br />

liches Leihegut 1n der Fron zu liefernden Spinnwerks (vgl. R<br />

S. 201-202).<br />

Die Amtsfrauen führten nach alter Tradition alle Ökonomierechnungen<br />

selbst (Protokoll der Wirtschaftsuntersuchungskommission 25. Jan. 1784:<br />

78,205).<br />

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts waren in <strong>Wald</strong> die Kastnerei,<br />

die Kellerei und das Bursenamt die wichtigsten Einrichtungen der klösterlichen<br />

Wirtschaftsverwaltung und allen übrigen Ämtern vorgesetzt.<br />

Vermutlich waren, wie die salemischen Kommissionsinstruktionen für die<br />

Wirtschaftsführung Heiligkreuztals 1741 vorschrieben (StaatsArchSig,<br />

Dep. 30, Salem/Heiligkreuztal, Nr. 90), auch in <strong>Wald</strong> die Klosterämter<br />

einschließlich der Kellermeisterin und der Kastenmeisterin der Burse untergeordnet.<br />

Alle drei Ämter arbeiteten in <strong>Wald</strong> effizient. Der 1785 als<br />

vorderösterreichischer Wirtschaftsadministrator WaIds eingesetzte Landrichter<br />

und Oberamtsrat beim Oberamt der Landgrafschaft Nellenburg in<br />

Stockach, Kraft von Frohnberg (R S. 142 f.) lobte sie mit folgenden<br />

anerkennenden Worten: Die innerliche Einrichtung der Kloster-Administration<br />

als Kastnerei, Kellerei, Bourse mit ihren zugewandten D epartements habe ich, der<br />

Commissarius Landrichter von Kraft, in einer solch guten Verfaß- und Ordnung<br />

angetroffen, daß hierbei keine Verbesserung anzubringen möglich wärej jede Amtsvorsteherin<br />

von der A'btissin bis auf die Portnerin war mit tabellarischen Ausweisen<br />

versehen, aus welchen sich in einem Blick ihr ganzer Verwaltungszustand vorlegte,<br />

und darin jeder Laib Brot, jedes Ei nach seiner Bestimmung ausgewiesen war<br />

(Bericht vom 10. Sept. 1785: 78,205).<br />

Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts treten in <strong>Wald</strong>er Quellen<br />

immer häufiger sogenannte Amtsfrauen in Erscheinung, deren ausgeübte<br />

Ämter aber nicht bekannt werden (vgl. 1577: U 824). Sie repräsentierten<br />

zusammen mit Äbtissin, Priorin und Konventsfrauen das Kloster etwa bei<br />

der Aufnahme von Schulden (1592: U 869), bei Manumissionen (1594:<br />

GenLandArchK 1/124, U 27. Sept. 1594), bei Güterverleihungen (1595:<br />

U 873), bei der Genehmigung zur Versetzung von klösterlichen Leihegütern<br />

(1597: U 877), bei der Quittierung von abbezahlten Schulden (1609:<br />

FAS, HausArchSig 75,23), bei den Verhandlungen mit dem Inhaber der<br />

Grafschaft Sigmaringen über die Erbhuldigung der Klosteruntertanen<br />

(StaatsArchSig Ho 157, U 19./20: Febr. 1609), bei der Ausfertigung von<br />

Vollmachten (1616: U 944), bei der Diensteinstellung von Klosterbeamten<br />

(1 617: StaatsArchSig Ho 157, Neuverz.Akten II 3459), bei der Abrechnung<br />

klösterlicher Untertanen über Darlehen (1631: U 972, U 976), beim Ankauf<br />

von Gütern (1654: GenLandArchK 70/34 Nr. 9) usw. Ob unter diesen<br />

Amtsfrauen immer die beiden Bursiererinnen zu verstehen sind, oder ob

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