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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 10. Klostergemeinschaft 103<br />

dierten Statuten der oberdeutschen Zisterzienser kongregation von 1654<br />

(GenLandArchK 98/2328) setzten das Mindestalter dagegen auf 16 Jahre<br />

fest. <strong>Das</strong> vollendete 16. Lebensjahr wurde dann bis in die zweite Hälfte<br />

des 18. Jahrhunderts als Mindestalter für die Zulassung zur Profeß beobachtet<br />

(Novizenbefragung: 78,233).<br />

Im Verlauf der kirchlichen Reformen Maria Theresias und Josefs H.<br />

setzte Österreich durch Hofdekret von 1770 das Mindestalter auf das<br />

vollendete 24. Lebensjahr herauf (Franz, Studien zur kirchlichen Reform<br />

S. 111). Die vorderösterreichische Regierung und Kammer in Freiburg<br />

konnte auf Antrag der Äbtissin aber Ausnahmen zulassen, sofern die<br />

Novizin wenigstens 21 Jahre alt war (Antrag der Äbtissin an die Regierung<br />

vom 6. Okt. 1775: 78,178). Entsprechende Dispense für <strong>Wald</strong>er Novizinnen,<br />

die das vorgeschriebene Alter von 24 Jahren noch nicht erreicht<br />

hatten, wurden auch tatsächlich erteilt (z. B. 1775 und 1777: 78,178).1791<br />

erreichten die schwäbisch-österreichischen und breisgauischen Landstände,<br />

daß Wien auch den vorderösterreichischen Frauenklöstern, wie 1790 schon<br />

den Mönchsklöstern, generell Dispens für die Profeß zugestand, wenn die<br />

Novizin mindestens das 21. Lebensjahr vollendet hatte (Hofdekret vom<br />

16. März 1791: 78,281). Damit war das Profeßalter in der Praxis auf 21<br />

Jahre gesenkt worden, obgleich das gesetzmäßige Alter von 24 Jahren<br />

offiziell bestehen blieb.<br />

<strong>Das</strong> in <strong>Wald</strong> tatsächlich beachtete Mindestalter war im 17. Jahrhundert<br />

das 15. Lebensjahr, während des 18. Jahrhunderts - vor den<br />

österreichischen Anordnungen - das vollendete 16. Lebensjahr. Allerdings<br />

scheint es nicht die Regel gewesen zu sein, in so jugendlichem Alter<br />

die Ordensprofeß abzulegen. Normalerweise waren die Mädchen wenigstens<br />

zwei bis drei Jahre älter. Es zeigt sich, daß das durchschnittliche<br />

Profeßalter dem durchschnittlichen Heiratsalter in etwa entsprach. Überdies<br />

kam es auch vor, daß Eltern ihre Töchter schon im Kindesalter für<br />

das Klosterleben bestimmten (vgl. Äbtissin Maria Jakobe von Bodman).<br />

Diese Tatsachen, zusammen mit den hohen Anforderungen an die materielle<br />

Mitgift und der von vorneherein auf einen künftigen Klostereintritt<br />

ausgerichteten Erziehung und Ausbildung, die bei verschiedenen Mädchen<br />

belegt werden kann, widersprechen - neben vereinzelt nachweisbarer<br />

innerer Berufung - der Meinung, daß vorwiegend Frauen mit verpaßten<br />

Heiratschancen auf das Klosterleben ausgewichen wären. Vielmehr muß<br />

das Klosterleben als zweite, gleichwertige, ja höherwertige Art der Lebensgestaltung<br />

gesehen werden. Es versprach auf der einen Seite den<br />

Konventualinnen lebenslängliche gesicherte und standesgemäße Versorgung,<br />

hohes Sozialprestige - besonders bei einem Kloster mit weltlichen<br />

Herrschaftsfunktionen, wie <strong>Wald</strong> es war - sowie Unabhängigkeit von

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