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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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74 3. Historische Übersicht<br />

dert nicht mehr beachtet, vielmehr führte der Konvent ein eher stiftsähnliches<br />

Leben. Diese Entwicklung ist freilich bei zahlreichen Frauenklöstern<br />

zu beobachten und hinderte die vorderösterreichische Regierung nicht<br />

daran, 1558 die <strong>Wald</strong>er Chorfrau Katharina von Hersberg zur Reformierung<br />

in die Frauenzisterze Olsberg (Schweiz) zu holen. Den Reformbestrebungen<br />

des Ordens in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

widersetzte sich der <strong>Wald</strong>er Konvent - gemeinsam mit den übrigen unter<br />

salemischer Paternität stehenden Frauenabteien Oberschwabens - mit<br />

Unterstützung der Schwäbischen Reichsritterschaft und Kaiser Rudolfs II.<br />

anhaltend. Erst Äbtissin Margarethe von Werdenstein gelang es, um 1607<br />

die Reform, insbesondere Vita communis und Armut, einzuführen. Äbtissin<br />

Maria Margarethe Schenk von Castell erneuerte nach der Mitte des 17.<br />

Jahrhunderts die Reform, die bei den mehrfachen Ausquartierungen des<br />

Konvents im Dreißigjährigen Krieg gelitten hatte. Der Einfluß der Adelskultur<br />

auf <strong>Wald</strong> blieb aber erhalten.<br />

<strong>Das</strong> Kloster plante seit dem 13. Jahrhundert die Schaffung eines<br />

geographisch konzentrierten Besitzkomplexes. Wenige Jahrzehnte nach<br />

1500 war der systematisch betriebene Auf- und Ausbau der Grundherrschaft<br />

abgeschlossen. <strong>Wald</strong> hatte sein Ziel erreicht und verfügte über ein<br />

geschlossenes Herrschaftsgebiet, das aus 18 Weilern und Einzelhöfen bestand,<br />

zu denen im 18. Jahrhundert eine neugegründete Glashütte trat,<br />

die sich bald zu einer Siedlung entwickelte. Ansehnlicher Streubesitz lag<br />

hauptsächlich in der näheren Nachbarschaft sowie besonders am und nahe<br />

beim Bodensee. Innerhalb der Klosterherrschaft befand sich seit dem 16.<br />

Jahrhundert aller Grund und Boden nahezu ausschließlich in den Händen<br />

WaIds. Fremde Grundeigentümer waren vor allem das Domkapitel Konstanz<br />

sowie die Klöster Königsbronn und Petershausen und ferner verschiedene<br />

außerhalb der Herrschaft <strong>Wald</strong> ansässige geistliche Institutionen<br />

und Privatpersonen (R S. 116).<br />

Für die Untertanen in der Herrschaft <strong>Wald</strong> erließ Äbtissin Anna von<br />

Reischach 1474 eine Gerichtssatzung, die von Äbtissin Anna von Rotenstein<br />

1533 - vielleicht als Reaktion auf den Bauernkrieg - erneuert<br />

wurde. Sie weist das Kloster als Niedergerichts- und Ortsherrschaft aus<br />

und die Äbtissin als niedergerichtliche Obrigkeit. Bis ca. 1600 war es der<br />

Abtei zudem gelungen, in ihrem Niedergerichtsbezirk die Lokalleibherrschaft<br />

durchgängig einzuführen. Der Prozeß der "inneren Territorialisierung"<br />

(vgl. Maurer, Ausbildung der Territorialgewalt S. 157 -172) war<br />

erfolgreich verlaufen.<br />

Im Bauernkrieg erlitt die Abtei offenbar keine Schäden. Soweit aus<br />

der spärlichen Überlieferung hervorgeht (StaatsArchSig Ho 157, A 14),<br />

hatten aufständische Bauern 1525 anscheinend das Kloster besetzt und

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