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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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Bibliothek<br />

Kirchensachen<br />

Summe<br />

Realitäten: Gebäude, Güter, Gefälle<br />

Gesamtsumme<br />

Passiva<br />

Reinvermögen<br />

§ 25. Bewirtschaftung und Verwaltung<br />

8820 fl<br />

76 458 fl 26 kr<br />

760424 fl 29 kr<br />

836 882 fl 56 kr<br />

58 322 fl 34 kr<br />

778 560 fl 22 kr<br />

Der nach der Qualität von Gebäuden, Gütern und Gefallen berechnete<br />

Wert der Orte innerhalb der Klosterherrschaft samt dem Klosterkomplex<br />

belief sich auf 674 767 fl, während die Besitzungen und Bezüge außerhalb<br />

des Amtes <strong>Wald</strong> 85 642 fl wert waren (75,539; 78,190).<br />

§ 25. Bewirtschaftung und Verwaltung 1)<br />

Der Zisterzienserorden forderte grundsätzlich, der landwirtschaftliche<br />

Besitz der Klöster sei in Grangien mit eigenen Kräften, besonders mit<br />

Konversen, zu bewirtschaften (Lekai, Weiße Mönche S. 234-242). Freilich<br />

lockerte das Generalkapitel im 13. und 14. Jahrhundert sukzessive die<br />

strengen Wirtschaftsvorschriften. Schon 1208 gestattete es die Verpachtung<br />

unrentabler oder entfernter Ländereien. In der Praxis betrieben die Zisterzienserklöster<br />

von Anfang an neben der Eigenbewirtschaftung auch<br />

die Rentenwirtschaft.<br />

Die späte Gründung WaIds, die in eine Zeit der bereits festgefügten<br />

grundherrlichen Rechte, der Bevölkerungszunahme und der knapper werdenden<br />

Landreserven fiel, und seine Lage in altbesiedeltem Land, das<br />

kaum Möglichkeiten zur Rodung bot, erschwerten es dem Kloster, den<br />

Grundsatz der Eigenbewirtschaftung zu verwirklichen. Trotzdem betrieben<br />

die <strong>Wald</strong>er Nonnen einige Eigenbauhöfe, wenngleich der Begriff<br />

Grangie in den Quellen nie auftaucht. Vielleicht waren schon die Höfe in<br />

Bonndorf, Rain und Sahlenbach, die in den Papstprivilegien von 1215<br />

(Aufnahme in den päpstlichen Schutz: U 3) und 1217 (Verleihung des<br />

großen Zisterzienserprivilegs: U 7) als cllrtes bzw. cllriae bezeichnet werden<br />

im Gegensatz zu weiteren bona, selbstbewirtschaftete Höfe. Mit Sicherheit<br />

aber besaß das Kloster in Otterswang und in einem abgegangenen Anslasweiler<br />

Eigenbauhöfe und wahrscheinlich einen weiteren in Rothenla-<br />

1) Ausführlich bei R S. 147 -276 und KUHN-REHFUS, Wirtschaftsverfassung<br />

S. 59-91.<br />

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