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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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§ 11. Würden und Ämter 175<br />

<strong>Das</strong> Pitanzamt wurde von der Pitanzerin oder Seelgeräterin geleitet<br />

(U 310. StaatsArchSig Ho 157, U 31. Mai 1357), die seit 1356 nachzuweisen<br />

ist und dem Kreis der Konventualinnen angehörte. <strong>Das</strong> Amt war häufig<br />

doppelt besetzt: So ist 1356 und 1366 von Frauen in der Mehrzahl als<br />

Amtsträgerinnen die Rede (U 264, U 305), und 1360 werden zwei Konventualinnen<br />

nebeneinander aufgeführt, die das iarzitampt der pitanzi innehatten<br />

(U 281). 1396 und 1408 werden die Amtleute und Pfleger des<br />

Pitanzamtes genannt (FAS, Hohenfels 75,75. ZGORh 11. 1860 S. 102-<br />

103), ohne daß die Personen zu identifizieren sind.<br />

Ein männlicher Pitanzer tritt 1458 neben der Pitanzerin auf (U 539),<br />

und ein weiterer amtete vor 1484 (U 612). Er war vermutlich eine Hilfskraft<br />

der Pitanzerin und wurde für die Rechtsvertretung des Amtes nach außen<br />

eingesetzt. Für diese Annahme spricht, daß der Pitanzer 1458 zusammen<br />

mit dem klösterlichen Kaufmann vor dem Pfullendorfer Stadtgericht wegen<br />

Zinsen, die der Pitanz gehörten, klagte. Darüber hinaus konnte der<br />

Pitanzer aber offenbar noch zu weiteren Tätigkeiten im Dienst des Klosters<br />

herangezogen werden, die nicht mit dem spezifischen Verwaltungs bereich<br />

der Pi tanz in Verbindung standen: Der Pitanzer richtete im 15. Jahrhundert<br />

gemeinsam mit dem Kaufmann im Auftrag der Äbtissin über einen Schlagund<br />

Stechfrevel (U 612). Während über die Herkunft des vor 1484 amtierenden<br />

Pitanzers Sulger nichts bekannt ist, war der 1458 belegte Pitanzer<br />

Heinz Lüll ein waldischer Pfründner (v gI. Seelb. BI. 39 a r. R S. 422). Die<br />

damit gegebene Zugehörigkeit zur engeren klösterlichen Familia mag<br />

erklären, daß die Pitanzer wie die übrigen Pfründner und vor ihnen die<br />

Laienbrüder ganz allgemein als Vertreter des Klosters verwendet wurden.<br />

Die Sc h re i be r i n als klösterliche Amtsträgerin konnte in den Quellen<br />

nur vereinzelt festgestellt werden: 1397 nahm sie gemeinsam mit Äbtissin<br />

und Kellerin eine Stiftung für das Pitanzamt entgegen (ZGORh 11. 1860<br />

S. 95-97), 1538 ist sie in einer Satzung über die Fasnachtsküchlein (56,18)<br />

aufgeführt, 1578 im zollerischen Urbar (74,24. 137,3), und 1600 wurde das<br />

Amt im Anschluß an die Äbtissinnenwahl ebenfalls durch Wahl neu besetzt<br />

(78,167). <strong>Das</strong> Amt befand sich in den Händen von Konventualinnen.<br />

Eigene Amtseinkünfte lassen sich nicht feststellen, außer daß die Schreiberin<br />

wie auch andere Amtsträgerinnen ein bestimmtes Quantum an Unschlitt,<br />

Schmalz und Lebzelten (1538: 56,18) und eine Forsthenne vom<br />

Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen erhielt (zollerisches Urbar 1578:<br />

74,24.137,3). Ebensowenig geben die Quellen Auskunft über die Amtsobliegenheiten<br />

der Schreiberin.<br />

Nicht als Amtsträgerinnen sind wahrscheinlich diejenigen Frauen aufzufassen,<br />

die Werke geistlichen Inhalts und zum Gebrauch für Gottesdienst<br />

und klösterliche Ordnung schrieben bzw. abschrieben (v gI. § 23).

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