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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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368 6. Der Besitz<br />

Klösterliche Stadthöfe lagen in den Reichsstädten Überlingen, Pfullendorf<br />

und Konstanz (vgl. R S. 265-276). Die größte Bedeutung gewann<br />

das sogenannte <strong>Wald</strong>erhaus in Überlingen, nach Quellenangaben aus dem<br />

15. und 16. Jahrhundert auf dem Lutzenberg nahe beim übertor unmittelbar<br />

an der Stadtmauer gelegen, im Jahr 1636 in den "Schwarzen Adler"<br />

an der Seegasse verlegt. Seine Erwerbung fällt in das 13. Jahrhundert, der<br />

genaue Zeitpunkt ist unbekannt. In den Jahren 1240, 1299 und 1310 erhielt<br />

es königliche Steuer- und Abgabebefreiungen (vgl. § 27), die das Kloster<br />

auf die Dauer jedoch nicht gegen die Stadt voll durchsetzen konnte.<br />

Geleitet wurde der Stadthof von einem Hauswirt, Hausmeister, Verwalter<br />

oder Amtmann, der seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts den Titel<br />

Hofmeister führte. Möglicherweise war er ursprünglich ein Laienbruder,<br />

später war er ein Pfründner, seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts<br />

dann ein Überlinger Stadtbürger mit klösterlichem Beamtenstatus (vgl.<br />

R S. 433-447, 462-465. Vgl. § 11,3). Der Stadthof war die wichtigste<br />

Stelle, von der aus Kloster <strong>Wald</strong> seine landwirtschaftlichen Produkte und<br />

seinen Wein auf den städtischen Markt brachte, und außerdem Verwaltungsmittelpunkt<br />

für die in und um Überlingen gelegenen Weinberge<br />

sowie für einen bestimmten an und um den Bodensee gelegenen klösterlichen<br />

Besitzkomplex. Die Ausdehnung seines regionalen Einzugsbereichs<br />

änderte sich im Lauf der Jahrhunderte, wurde in der zweiten Hälfte des<br />

16. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts aber auf den Umkreis<br />

von einer Meile rund um Überlingen festgesetzt (R S. 441 f.). <strong>Das</strong> <strong>Wald</strong>erhaus<br />

diente dem Konvent ferner als Absteigequartier und in Kriegszeiten<br />

als Zufluchtsort. Der Stadthof in Pfullendorf, ebenfalls <strong>Wald</strong>erhaus<br />

genannt, gelangte im 13. Jahrhundert an das Kloster. Der erste Beleg<br />

datiert von 1299, als König Albrecht - wie 1310 auch Heinrich VII. -<br />

das Haus von allen Steuern und Abgaben befreite. Auch in Pfullendorf<br />

konnten diese Befreiungen nicht voll behauptet werden. Der Hof, ein<br />

Steinhaus, grenzte an das Rathaus und an das Dominikanerinnenkloster<br />

Maria zu den Engeln an. Seine Leitung hatte der 1486 genannte Hauswirt,<br />

dessen Herkunft unbekannt bleibt (vgl. R S. 434, 435 f.) . üb dem Pfullendorf<br />

er Stadthof ein mehr oder weniger fest abgegrenztes regionales Einzugsgebiet<br />

zugeordnet war, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden.<br />

Immerhin liegen aus dem 15. Jahrhundert Nachrichten vor, daß gewisse<br />

Leihehöfe ihre Zins- und Gültreichungen dorthin zu bringen hatten.<br />

Jedoch entwickelte sich der Hof in Pfullendorf keineswegs zu einem<br />

Verwaltungs- und Handelsplatz von der Bedeutung des Überlingers. In<br />

der Neuzeit - so etwa während des Bauernkriegs und im Dreißigjährigen<br />

Krieg - diente er der Unterbringung des geflüchteten Konvents und der<br />

klösterlichen Wertgegenstände. Im Jahr 1683 (U 1056, U 1057, U 1059)

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