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Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

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108 4. Verfassung<br />

Im 18. Jahrhundert wurde <strong>Wald</strong> mit der Bitte konfrontiert, Konvertitinnen<br />

in den Konvent aufzunehmen, verhielt sich aber ablehnend. Im<br />

Fall der aus Stuttgart stammenden evangelischen Christina von Schauroth<br />

(1758-1760) (78,216. Vgl. § 35) befürchtete die Äbtissin für den Bezug<br />

ihrer Gefälle Komplikationen mit der Pflege des württembergischen Klosters<br />

Königsbronn in Pfullendorf und argumentierte außerdem, <strong>Wald</strong> sei<br />

keine allgemeine Freistätte und überdies augenblicklich überbelegt. Nur<br />

auf Intervention des sigmaringischen Hofkanzlers von Staader und mit<br />

Rücksicht auf die das Mädchen protegierende Familie von Ulm ließ sie<br />

sich bewegen, für den Religionsunterricht bei den Meßkircher Kapuzinern<br />

und die Konversion zu sorgen und die Konvertitin nach einer ebenfalls<br />

von <strong>Wald</strong> betriebenen Übergangszeit im Pfullendorfer Kapuzinerinnenkloster<br />

zu einer auf zwei Jahre verlängerten weltlichen Probezeit in <strong>Wald</strong><br />

zuzulassen. Doch schon nach einem Jahr mußte Christina das weltliche<br />

Noviziat abbrechen, weil das Kloster sie wegen ihres Gesundheitszustandes,<br />

ihrer Schwierigkeiten im Lernen und ihrer für den Choralgesang<br />

ungeeigneten schwachen Stimme nicht als Chorfrau aufnehmen wollte.<br />

Einen weiteren - von Jesuitenseite gestellten - Antrag, abermals<br />

eine Konvertitin, nämlich die 18jährige Reichsgräfin Viktoria von Grävenitz,<br />

in <strong>Wald</strong> aufzunehmen, beschied die Äbtissin von vorneherein<br />

negativ (Schreiben von Jos. Grueber, S. I., 16. Nov. 1759: 78,216).<br />

Anzahl<br />

2. Laienschwestern<br />

Nachrichten über Laienschwestern fließen in den ersten Jahrhunderten<br />

nach der Klostergründung ausgesprochen spärlich. Daß <strong>Wald</strong> überhaupt<br />

weibliche Konversen hatte, geht in erster Linie aus Formulierungen in<br />

Quellen hervor, die die Gesamtheit der Klostergemeinschaft umschreiben.<br />

So vor allem 1395: jede Frau, Schwester und jedes Kind des Klosters<br />

(U 420), aber auch 1383: jede Person, Frau oder Mann, die eine Pfründe<br />

bei ihnen hat (U 371). Die erste Frau, die mit Sicherheit eine Laienschwester<br />

war, tritt 1360 in Erscheinung (U 280). Wahrscheinlich gehörten dieser<br />

Konversengruppe aber auch fünf weitere Frauen an, die schon vor diesem<br />

Zeitpunkt, nämlich 1291, 1329 und 1347 genannt werden (U 122, U 194.<br />

FAS, Hohenfels 75,19). Die Abgrenzung der Laienschwestern gegen die<br />

oberdeutschen Zisterzienserkongregation von 1627 und revidierte Statuten von<br />

1654 (ebenda 98/2328). Konstitutionen für die Frauenklöster der oberdeutschen<br />

Zisterzienserkongregation (ebenda 65/176).

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